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Kreis Günzburg: Wo Stalking-Opfer Hilfe finden können

Kreis Günzburg

Wo Stalking-Opfer Hilfe finden können

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    Stalking ist Psychoterror. Aber es kann auch darüber hinaus gehen.
    Stalking ist Psychoterror. Aber es kann auch darüber hinaus gehen. Foto: Innovated Captures (Symbolbild)

    Als er kurz davor war, ein Wohnhaus in Röfingen anzuzünden, hatte die Polizei Anfang Februar einen Mann festgenommen. Ermittelt wird gegen ihn auch wegen mehrerer Brände am Haus, wegen Nachstellens und der Manipulation am Auto seiner dort lebenden früheren Partnerin. Die Ermittlungen dauern an, erklärt Oberstaatsanwalt Christoph Ebert auf Nachfrage. Derzeit wird ein Gutachten zur Frage der Schuldfähigkeit erstellt.

    Wie berichtet, war der mutmaßliche Stalker aus Baden-Württemberg vor dem Zugriff in Röfingen in seinem Heimatbundesland einmal fest- und zwei Mal in Gewahrsam genommen worden. Einmal habe ihn ein Richter in die Psychiatrie eingewiesen, einmal habe ihn die Polizei dorthin gebracht, weil sie habe kurzfristig handeln müssen, wie ein Polizeisprecher in Aalen erklärte. Die näheren Umstände sind allerdings nicht herauszufinden. Denn für eine Einweisung in die Fachklinik in Winnenden ist normalerweise das Amtsgericht Waiblingen zuständig. Doch der Fall ist dort nicht bekannt, wie der Leiter auf Anfrage unserer Zeitung erklärt.

    Stalking ist jedenfalls nicht gleich

    Viele Stalker hören auf, wenn die Polizei involviert ist

    Zwar ist eine Anzeige nach Bethkes Worten wichtig, um aus der Opferrolle herauszukommen. Viele Stalker hören auf, wenn sie nicht mehr im Verborgenen agieren können und die Polizei involviert wird. Im Schnitt liegt die Stalking-Dauer bei knapp zwei Jahren. Auch kann es wie im Röfinger Fall sehr gefährlich sein, gestalkt zu werden – „Beziehungstaten sind für Frauen ein Hochrisikogebiet, die meisten Tötungsdelikte geschehen bei ihnen im Beziehungskontext“. Die Dunkelziffer bei Taten in Beziehungen sei hoch, weshalb Bethke hier keine Zahlen nennen kann. Es steht aber fest, dass es pro Jahr im Präsidiumsbereich etwa 1200 Fälle von häuslicher Gewalt gibt, und darunter kann auch Stalking fallen.

    Es muss auch nicht per se bedeuten, dass etwas passiert, wenn man gestalkt wird, sagt die 50-jährige Kriminalhauptkommissarin. In den meisten Fällen genüge es den Tätern, den Kontakt so lange wie möglich aufrecht zu erhalten und ihren Psychoterror auszuleben. Aber wie gefährlich die Situation ist, könne nur durch eine professionelle Analyse beurteilt werden. Die Hälfte aller Tötungsdelikte werde nicht angekündigt, es gebe da also keinen Grund zum Einschreiten. Wenn nicht nur nachgestellt wird und es zu tätlichen Angriffen kommt, bestehe in jedem Fall eine erhöhte Gefahr. Dann gibt es aber auch mehr Möglichkeiten, das zu ahnden, etwa bei Sachbeschädigung, Brandstiftung oder Körperverletzung, und das mit einem deutlich höheren Strafrahmen.

    Im Kampf gegen Stalker gibt es jetzt eine Änderung, da sich die bisherige Regelung als nicht praxistauglich erwiesen hat. Ein Opfer muss nicht mehr wie bislang in der Lebensführung erheblich beeinträchtigt sein. Denn war es stark genug, um den Druck auszuhalten, waren die rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt. Nun genügt es, wenn das Verhalten des Täters dazu führen kann, dass die Lebensgestaltung des Opfers schwerwiegend beeinträchtigt werden kann.

    Geschädigte müssen gut aufgeklärt werden

    „Wichtig ist in jedem Fall, mehrgleisig vorzugehen“, empfiehlt Bethke. Mit einer Strafanzeige soll Vergangenes geahndet werden. Die Sicherheitsbehörden schätzen die Gefahr ein, um für den Schutz des Opfers zu sorgen. Und durch das Gewaltschutzgesetz kann gegen den Täter ein Kontakt- und Näherungsverbot ausgesprochen werden. „Ein Antrag beim Familiengericht genügt, dafür ist nicht einmal ein Anwalt nötig.“ Wer gegen das Verbot verstößt, kann sowohl straf- als auch zivilrechtlich belangt werden. Beim Amtsgericht kann das Verhängen eines Ordnungsgelds und in der Folge auch Ordnungshaft beantragt werden. Diese kann bei mehrfachen Verstößen gegen das Gewaltschutzgesetz für bis zu zwei Jahre ausgesprochen werden, während die Anordnung von Untersuchungshaft oder die Verhängung einer Freiheitsstrafe rechtlich sehr hohe Hürden habe.

    Geschädigte, so sagt Bethke, müssen gut aufgeklärt werden, damit sie ihre Möglichkeiten kennen. Allein die Unterschiede zwischen Zivil- und Strafrecht kennen viele nicht. Dass parallel bei Polizei und Gericht Anzeige erstattet werden sollte oder dass im Zivilrecht sich das Opfer um das Beantragen von Ordnungsstrafen kümmert, ist für viele nur schwer verständlich. „Außerordentlich wichtig ist, dass die verbotene Kontaktaufnahme auch von Geschädigten eingehalten wird. Letzte Versuche der Vermittlung oder Aussöhnung sind da nicht mehr angebracht – was natürlich besonders schwierig ist, wenn aus der Beziehung Kinder hervorgegangen sind und ein Recht auf Umgang von Seiten des Stalkers besteht.“ Zwar sind die meisten Täter Männer, doch es gibt auch Frauen, die stalken. Wenn Männer zum Opfer werden, zeigen sie die Tat noch seltener an als Frauen, „vermutlich, weil sie das nicht mit ihrem männlichen Rollenbild vereinbaren können“.

    Viele gehen zu sorglos mit ihren Daten um

    Die Polizei könne auch schon viel mit der „Gefährderansprache“ erreichen, also indem sie einem Stalker signalisiert, dass sie ein Auge auf ihn hat. Der Täter erkenne, dass er sich nicht mehr mit dem Opfer, sondern mit dem Staat anlegt. „Das ist meist sehr wirkungsvoll.“ Wichtig sei auch, dass ein Opfer die Nachbarn und den Arbeitgeber informiert, damit sie aufmerksam sind und keine sensiblen Daten der gestalkten Person preisgeben.

    Wie es verschiedene Täter gibt, so gibt es auch verschiedene Opfertypen. Manche wollen sich nicht beeinflussen lassen, andere ändern ihr Leben komplett und ziehen weg. Doch durch das Internet wird es immer schwieriger, „abzutauchen“. Abgesehen davon, dass die Leute „sehr sorglos mit ihren Daten umgehen“. Irgendwo findet sich dann meistens eine Information. Das gilt nicht nur digital, sondern auch analog, etwa wenn jemand Dokumente ungeschreddert in den Müll wirft.

    Wer zum Opfer wird, kann sich an jede Polizeidienststelle wenden. Seit 2002 gibt es bei allen Inspektionen Schwerpunktsachbearbeiter, die sich um häusliche Gewalt und Stalking kümmern. Die Polizei tue alles, um den Schutz der Person zu gewährleisten, versichert Bethke. Das meiste laufe im Hintergrund; wie die Beamten vorgehen, könnten sie nicht offenbaren. Sobald mehrere Stellen und – wie im Fall Röfingen – mehrere Bundesländer involviert sind, werde die ohnehin komplexe Aufgabe nicht leichter.

    Kontakt Weitere Informationen gibt es bei jeder Polizeidienststelle, bei den Beauftragten des Präsidiums Schwaben Süd/West für Kriminalitätsopfer – dazu gehört auch Dagmar Bethke – unter der Telefonnummer 0831/9909-1312 oder -1315, und im Internet auf dieser Seite.

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