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Kreis Günzburg: Wie freiwillig können Feuerwehren sein?

Kreis Günzburg

Wie freiwillig können Feuerwehren sein?

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    Da viele kleinere Feuerwehren tagsüber kaum noch Personal zusammenbekommen, müssen größere – wie hier Burgau – bei Einsätzen einspringen.
    Da viele kleinere Feuerwehren tagsüber kaum noch Personal zusammenbekommen, müssen größere – wie hier Burgau – bei Einsätzen einspringen. Foto: Bernhard Weizenegger

    Die Zeiten haben sich geändert. Viele Menschen arbeiten nicht mehr in ihrem Wohnort, die Zahl der Landwirte ist stark zurückgegangen. Aus diesen (und anderen) Gründen ist es gerade für viele kleinere Feuerwehren nicht mehr möglich, tagsüber genug Kräfte zum Ausrücken aufzubieten. Darauf wurde schon insofern reagiert, dass nicht mehr nach einzelnen Wehren, sondern nach benötigten Geräten alarmiert wird. Gerade die größeren Feuerwehren seien stärker belastet, sagt Kreisbrandrat Robert Spiller im Gespräch mit unserer Zeitung. Zwar hat bei einem Einsatz im Ort selbst die dortige Wehr die Leitung – bloß tun sich immer mehr schwer, überhaupt noch Führungskräfte zu finden, während anderswo die Mannschaft fehlt. Burgaus Kommandant Hans-Peter Merz hatte angesichts der steigenden Anforderungen und Belastungen kürzlich bereits eine mögliche Einsatzvergütung ins Spiel gebracht, doch Spiller sieht hier ein Problem.

    Denn wenn es eine Bezahlung gibt, könne man mitunter nicht mehr von einer Freiwilligen Feuerwehr sprechen. Zwar gebe es schon jetzt die Möglichkeit, Kameraden mit einer besonderen Funktion eine Vergütung zu zahlen, aber das sei wohl nicht flächendeckend möglich. Um diese Frage zu klären, will der Kreisfeuerwehrverband den Kommunen ein Seminar zum Feuerwehrrecht anbieten und dafür auch einen Referenten aus dem zuständigen Ministerium gewinnen. Auf jeden Fall dürfe kein geldwerter Vorteil entstehen, sonst bringe eine solche Vergütung keinem etwas.

    So oder so geht Spiller davon aus, dass sich die Konzentration bei den Feuerwehren in Zukunft fortsetzt. Es dürfe zwar keine aufgelöst werden, aber es sei damit zu rechnen, dass weitere Löschgruppen entstehen, die sich größeren Einheiten angliedern. Ebenso werde die Zahl der Zusammenschlüsse wohl zunehmen. „Besonders in Orten, wo die Menschen nur noch zum Schlafen sind, haben wir das Problem, dass sich kaum noch jemand für das Gemeinwohl verantwortlich fühlt.“

    Das Innenministerium betont wie Spiller, dass es im Ehrenamt keine klassische Vergütung gebe. Wenn die freiwilligen Feuerwehrleute im Dienst sind, sind sie währenddessen und in einem bestimmten Zeitraum danach von ihrer beruflichen Tätigkeit gesetzlich freigestellt und erhalten währenddessen ihren Lohn fortgezahlt. Wer nicht fest angestellt ist, bekommt den Verdienstausfall von der Gemeinde bis zu einem gewissen Höchstsatz ersetzt. Auch seien die Gemeinden verpflichtet, bestimmte Auslagen zu erstatten, Sachschäden zu ersetzen und in bestimmten Fällen die Feuerwehrleute zu verpflegen.

    Für Kommandant und Stellvertreter gebe es eine pauschale Entschädigung, die von der Gemeinde festgesetzt werde. Und wer ohne eine solche Position „regelmäßig über das übliche Maß hinaus“ Dienst leistet, könne auch entschädigt werden, etwa der Geräte- und Jugendwart. „Das übliche Maß bestimmt sich nach dem Zeitaufwand, den die Feuerwehrdienstleistenden üblicherweise aufbringen“, erklärt der Sprecher. „Unseres Erachtens kann hierauf keine Einsatzvergütung für alle Feuerwehrdienstleistenden gestützt werden. Sie würde den Grundsatz der Ehrenamtlichkeit des Feuerwehrdienstes unzulässig aushöhlen.“

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