Nicht wie angeklagt unter anderem wegen versuchten Mordes, sondern wegen gefährlicher Körperverletzung, Diebstahls mit Waffen und Wohnungseinbruchsdiebstahls muss ein Mann ins Gefängnis. Vier Jahre und neun Monate ist die (Jugend-) Strafe unter anderem dafür, dass er bei der Tat in Kötz im Dezember 2015 einen Hausbewohner niederstach, der das nur durch großes Glück überlebte. Das Opfer, Fridolin Waschhauser, akzeptiert dieses Urteil. Wie die weiteren Prozessbeteiligten verzichtet der 58-Jährige auf Rechtsmittel. Hauptsache, der Albtraum hat endlich ein Ende. Soweit das denn möglich ist, denn wie die Anwältin des Nebenklägers sagt, wird ihr Mandant womöglich noch stationär behandelt werden müssen, um das Geschehene weiterhin irgendwie verarbeiten zu können.
Kreis Günzburg