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Kreis Günzburg: Rotes Kreuz: Tophofen versteht die Welt noch immer nicht

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Rotes Kreuz: Tophofen versteht die Welt noch immer nicht

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    „Das hätte der BRK-Kreisverband billiger haben können“, sagt Werner Tophofen, der ehemalige Kreisgeschäftsführer. Die Spitze des Roten Kreuzes hatte ihn zunächst freigestellt, dann ihm gekündigt.
    „Das hätte der BRK-Kreisverband billiger haben können“, sagt Werner Tophofen, der ehemalige Kreisgeschäftsführer. Die Spitze des Roten Kreuzes hatte ihn zunächst freigestellt, dann ihm gekündigt. Foto: Bernhard Weizenegger

    Irgendwas bleibt immer hängen. Das schmerzt Werner Tophofen mit am meisten. Nach seiner Entlassung als Kreisgeschäftsführer des Roten Kreuzes Günzburg hätten selbst langjährige Kollegen und Weggefährten gemutmaßt: „Da muss doch was Gravierendes vorgefallen sein.“ Warum sonst sollte er nach 41 Dienstjahren beim BRK quasi über Nacht den Laufpass erhalten haben? Allerlei ehrenrührige Gerüchte machten die Runde.

    Seit Mitte Mai hält der bald 64-Jährige ein Gerichtsurteil in Händen. Von irgendwelchen Verfehlungen ist darin kein Wort zu finden. Nach knapp einjährigem Rechtsstreit wurden Tophofen vielmehr insgesamt 165.000 Euro zugesprochen. „Das hätte der BRK-Kreisverband billiger haben können“, erklärt er im Gespräch mit unserer Zeitung. Denn nach 41 Dienstjahren und mit 64 Jahren wäre das Ende der Zusammenarbeit ohnehin in naher Zukunft erfolgt. Sein Fazit: elf Monate Kampf und Krampf um wenig bis nichts – vom Flurschaden vor allem für das Rote Kreuz einmal abgesehen.

    Kein Wort des Dankes und der Anerkennung

    Bei einer denkwürdigen Mitgliederversammlung war 2017 ein in weiten Teilen neuer BRK-Kreisvorstand gewählt worden. Langjährige und verdiente Vorstandsmitglieder waren abgewählt worden, ohne dass – zumindest an jenem Tag – ein Wort des Dankes und der Anerkennung ausgesprochen wurde. In seiner Bewerbungsrede habe der neue Kreisvorsitzende, der Kammeltaler Bürgermeister Matthias Kiermasz, erklärt: „Wo kämen wir da hin, wenn der Kreisgeschäftsführer sich den Kreisvorstand aussuchen könnte“, erinnert sich Tophofen. Sein damaliger Eindruck: „Man will auch mich loswerden.“

    Seine Vorahnung sollte nicht täuschen. Am 12. Juni 2018, einen Tag nach einem Gespräch mit Kiermasz, in dem Tophofen unvermittelt Führungsschwäche vorgeworfen worden sei, erhielt er ein kurzes Schreiben, in dem ihn der Kreisvorsitzende von seinen Aufgaben als Geschäftsführer freistellte. Wenige Tage später beschloss der Vorstand mit Stimmenmehrheit die Entlassung. Das Kündigungsschreiben landete in der BRK-Geschäftsstelle. Tophofen hatte aber seit seiner Freistellung Hausverbot. So kam es, dass er seine Entlassung einem Bericht in der Günzburger Zeitung entnehmen musste. Was ihm noch immer wehtue: Wegen dieses Hausverbots und seines abrupten Rauswurfs sei es nicht möglich gewesen, sich in würdiger Form von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu verabschieden.

    Der Vorgang wurde im Roten Kreuz in ganz Bayern bekannt

    Der Vorgang schlug beim Roten Kreuz in ganz Bayern Wellen. Landesgeschäftsführer Leonhard Stärk informierte die anderen Kreisgeschäftsführer mit Schreiben vom 18. Juni über Tophofens Rauswurf. Der sei nach seinen Informationen, so Stärk, mit dem „fehlenden Vertrauen“ des Vorsitzenden in den Geschäftsführer begründet worden. Ein „konkretes Fehlverhalten“ werde Tophofen nicht vorgeworfen. Nach 41 Jahren beim BRK, davon 31 Jahre als Geschäftsführer, sei ein solcher Schritt „nicht angemessen“, betonte der Landesgeschäftsführer.

    Tophofen sieht es ebenso: „Mir ist die Kündigung bis heute schleierhaft.“ Wenig konkret war ihm auch Führungsschwäche vorgehalten worden. Erst kurz vor Beginn des Prozesses vor dem Arbeitsgericht Augsburg, Kammer Neu-Ulm, am 17. Mai dieses Jahres, also elf Monate nach seiner Kündigung, seien seine angeblichen Verfehlungen vom Kreisverband nachgeschoben worden: ein laxer Umgang mit der Kündigung des Leiters Rettungsdienst, Alexander Faith, ein fehlerhafter Jahresabschluss 2017 für den Rettungsdienst, Missstände bei der ambulanten Pflege und Mängel im BRK-Altenheim St. Michael in Krumbach.

    Tophofen: BRK-Kreisvorsitzender schlug Krankschreibung vor

    Wenn diese Vorwürfe zutreffend wären, hätte es vorab einer Abmahnung bedurft, habe der Richter bei der Verhandlung erklärt. Zudem könne die Frage gestellt werden, ob angesichts der angeblichen Verfehlungen Tophofens der Kreisvorstand als Kontrollgremium „in der Verantwortungskette“ nicht eine „Pflichtverletzung“ begangen habe. Nach Angaben von Tophofen habe ihm der Kreisvorsitzende Kiermasz zunächst vorgeschlagen, sich krankschreiben zu lassen. Koscher wäre ein solcher Deal mit Sicherheit nicht gewesen. „Das habe ich natürlich abgelehnt“.

    Das von Tophofen angerufene Arbeitsgericht sprach ihm eine Abfindung von 120.000 Euro zu, einschließlich Gehaltsnachzahlungen, in der Summe 165.000 Euro. Zusammen mit den Zahlungen für den gekündigten Leiter Rettungsdienst und den gleichfalls entlassenen Pflegedienstleiter der Sozialstation sei „eine stattliche Summe“ für das BRK aufgelaufen. Damit seien in hohem Maße auch Spendengelder „verschleudert“ worden, vermutet Tophofen. Mit Konsequenzen: Angeblich haben wegen der Turbulenzen in den vergangenen Monaten viele Mitglieder und Fördermitglieder dem BRK-Kreisverband ihre Treue aufgekündigt.

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