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Kreis Günzburg: Frührentner hatte fast 4 Promille, als er das Haus in Offingen anzündete

Kreis Günzburg

Frührentner hatte fast 4 Promille, als er das Haus in Offingen anzündete

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    Weil er in dem Haus in Offingen Feuer gelegt hatte, ist ein Frührentner nun verurteilt worden.
    Weil er in dem Haus in Offingen Feuer gelegt hatte, ist ein Frührentner nun verurteilt worden. Foto: Ernst Mayer

    Der 17. Juni 2013 wird den Bewohnern eines Mehrfamilienhauses in Offingen wohl lange in schlimmer Erinnerung bleiben. Gegen 15 Uhr quoll dichter Rauch aus dem Keller ins Treppenhaus. Die Feuerwehr musste mehrere Menschen über die Drehleiter retten. Gestern saß der Verursacher des Feuers als Angeklagter im Sitzungssaal des Günzburger Amtsgerichts.

    Über seine Anwältin Alexandra Gutmeyr legte der Frührentner ein Geständnis ab. Er ging an diesem Tag in den Keller des Hauses und hielt die Flamme eines Feuerzeugs an dort gelagerte Kartonagen, bis diese Feuer fingen. Danach ging er zurück in seine Wohnung in einem oberen Stockwerk, legte sich ins Bett und schlief ein. Kurze Zeit später wurde er durch den Rauch wach und alarmierte die Feuerwehr. Die löschte das Feuer, doch am Haus und der Habe der Bewohner entstand ein Schaden von 80000 Euro. Verletzt wurde nur der Brandstifter selbst – er kam mit einer Rauchgasvergiftung ins Krankenhaus.

    Warum hatte er den Brand gelegt?

    Warum der Mann den Brand gelegt hatte, dafür hatte er keine Erklärung parat: „Ich hätt’ auch gern eine, aber ich kann’s mir selber nicht erklären“, sagte der Angeklagte. Sicher ist nur: Zum Tatzeitpunkt hatte der Mann einen Alkoholpegel von 3,93 Promille. Schon 2010 war er einmal zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er im Rausch Müllcontainer angezündet hatte.

    Dass er trotz seiner Alkoholisierung noch den Weg aus der Wohnung in den Keller und zurück schaffte, hängt mit einer langen Trinkerkarriere zusammen. Die psychiatrische Gutachterin Professor Manuela Dudeck attestierte dem Mann, dass er trotz des hohen Alkoholpegels noch einigermaßen wusste, was er tat, und damit nur vermindert schuldfähig und nicht sinnlos betrunken war.

    Der Frührentner hatte gerade wieder eine eigene Wohnung bezogen

    20 Entgiftungen hat der Mann bereits hinter sich, anfangs blieb er danach mehrere Jahre abstinent, am Ende hielt die Wirkung nur noch acht Tage an. „Ich bin Pegeltrinker. Immer, wenn es mir schlecht geht, trinke ich einen Schluck“, sagte der Mann zu Richter Peter Seitzer. Der Vorfall in Offingen ereignete sich kurz nachdem er das Bezirkskrankenhaus verlassen und wieder eine eigene Wohnung bezogen hatte.

    Das Feuer war dem Angeklagten nun eine Lehre. Er hat eingesehen, dass es mit der eigenen Wohnung wohl nicht mehr klappt. Dass er dem „Kick, den mir das Trinken gibt“, ohne Hilfe nicht widerstehen kann. Daher will er nach seiner Entlassung aus der geschlossenen Abteilung des Bezirkskrankenhauses auch in eine Wohngruppe mit 24-Stunden-Betreuung ziehen. Das befürwortete auch die Psychiaterin.

    Diese Einsicht und sein Geständnis, das er schon bei der ersten polizeilichen Vernehmung abgelegt hatte, retteten den Mann auch vor dem Gefängnis. Der Staatsanwalt hatte für die Brandstiftung eine Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten beantragt. Richter Peter Seitzer beließ es bei zwei Jahren – denn diese Strafe kann noch zur Bewährung ausgesetzt werden. In den nächsten fünf Jahren darf sich der Mann nicht nur nichts zuschulden kommen lassen, er muss auch in einer betreuten Wohnanlage bleiben.

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