Auf diese Nachricht haben die Geflügelhalter im Landkreis seit Wochen gewartet: Die Stallpflicht für ihre Tiere ist am Donnerstag aufgehoben worden. Auch Geflügelmärkte und -ausstellungen dürfen wieder stattfinden, Freilandeier können vermarktet werden. Zuvor war das Landesumweltministerium zu der Erkenntnis gelangt, dass eine generelle Stallpflicht in Bayern nicht mehr nötig ist. Ausgenommen sind Gebiete, die unmittelbar von einem Vogelgrippe-Fall betroffen sind. Da der Landkreis Günzburg verschont blieb, können hier die Auflagen wieder aufgehoben werden.
Kreis Günzburg