Wegen fahrlässiger Körperverletzung hat sich ein Autofahrer aus Ulm vor dem Amtsgericht Günzburg verantworten müssen. Im März vergangenen Jahres hatte er zwischen Groß- und Kleinkötz einen Fußgänger angefahren, den Strafbefehl akzeptierte er nicht. Vorgeworfen hat ihm die Staatsanwaltschaft, das Sichtfahrgebot nicht ausreichend berücksichtigt zu haben, also nicht so gefahren zu sein, dass er den Unfall hätte vermeiden können. Während der Verhandlung stellte sich alles etwas anders dar.
Kreis Günzburg