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Kommunalwahl: Bibertaler Gruppierung darf bei der Wahl nicht antreten

Kommunalwahl

Bibertaler Gruppierung darf bei der Wahl nicht antreten

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    Bei der Kommunalwahl am 15. März kann nicht für die Bürger-Interessenvertretung Bibertal gestimmt werden. Die Gruppierung darf nicht antreten, da der Wahlvorschlag ungültig ist.
    Bei der Kommunalwahl am 15. März kann nicht für die Bürger-Interessenvertretung Bibertal gestimmt werden. Die Gruppierung darf nicht antreten, da der Wahlvorschlag ungültig ist. Foto: Bernhard Weizenegger (Archivfoto)

    Seit Montag steht endgültig fest: Die Bürger-Interessenvertretung Bibertal (BIB) wird bei der Kommunalwahl am 15. März nicht zugelassen. Der Beschwerdeausschuss bei der Regierung von Schwaben hat nach mündlicher Verhandlung die Beschwerde gegen die Nichtzulassung des Wahlvorschlags der Bürger-Interessenvertretung

    Wie der Regierungssprecher weiter erklärte, muss die Ladung zur Aufstellungsversammlung spätestens am dritten Tag vor dem Tag der Aufstellungsversammlung veröffentlicht oder zugegangen sein. Diese wahlrechtliche Mindestfrist sei nicht eingehalten worden. Zum anderen sei persönlich und nicht schriftlich beziehungsweise öffentlich geladen worden. „Diese Vorgaben waren im vorliegenden Fall nicht beachtet“, so Karl-Heinz Meyer.

    Wahlleiter prüft, ob die Unterlagen korrekt sind

    Um bei der Kommunalwahl mit einer Liste antreten zu können, müssen ganz bestimmte Kriterien eingehalten werden. Wie Monika Brehm, die stellvertretende Kreiswahlleiterin am Landratsamt Günzburg, erklärt, konnten frühestens seit dem 17. Dezember Wahlvorschläge eingereicht werden. Ein Wahlleiter muss dann prüfen, ob bei den Unterlagen alles korrekt ist.

    Für Wahlvorschläge, bei denen der Wahlleiter Mängel festgestellt hat, bestand bis zum 3. Februar noch die Chance, angemahnte Mängel zu beseitigen. Oder es konnte, falls das nicht ging, ein neuer Wahlvorschlag eingereicht werden. Einen Tag später, genau 40 Tage vor der Wahl, entschied der Wahlausschuss dann, ob die eingereichten Vorschläge gültig sind.

    Wahlausschuss hat den Vorschlag abgelehnt

    Ein Grund für die Ablehnung ist beispielsweise eine ungenügende Anzahl von Unterschriften auf der Unterstützungsliste. Dies ist jedoch laut Brehm ein sogenannter „heilbarer Mangel“. Erfolgt hingegen die Ladung zur Nominierungsversammlung nicht ordnungs- und fristgemäß, sei dies „nicht mehr heilbar“. Im Fall der Bürger-Interessenvertretung Bibertal sei der Wahlausschuss, der aus einem Wahlleiter und vier Beisitzern besteht, zu dem Ergebnis gekommen, den Vorschlag abzulehnen. In einer zweiten Sitzung sei diese Entscheidung bestätigt worden.

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    Die Wahlvorschlagsträger haben daraufhin die Möglichkeit, sich an eine höhere Instanz zu wenden und Einwände zu erheben. Die Beschlüsse der örtlichen Wahlausschüsse können vor der Wahl nur vom Beschwerdeausschuss nachgeprüft werden. Eine weitere Prüfung wäre nur im Rahmen einer Wahlanfechtung oder Überprüfung der Wahl möglich. Den Vorsitz des Beschwerdeausschusses führt der Leiter des Bereichs Sicherheit, Kommunales, Soziales bei der Regierung von Schwaben, Abteilungsdirektor Peter Roos.

    Bürger-Interessenvertretung Bibertal wurde 2009 gegründet

    Weitere Mitglieder sind eine Richterin am Verwaltungsgericht Augsburg sowie ein Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München, teilte Sprecher Karl-Heinz Meyer mit. Bis zum 13. Februar, 18 Uhr, konnte Beschwerde eingereicht werden. Am Montag wurden die zurückgewiesenen Wahlvorschläge schließlich geprüft, darunter auch der eine aus dem Landkreis Günzburg. In diesem Fall sei keine andere Entscheidung als die Nichtzulassung möglich gewesen, so der Sprecher.

    Die Bürger-Interessenvertretung Bibertal wurde im Juni 2009 gegründet. Vorsitzender der politischen Gruppierung ist Fritz Deutschenbauer, der auch die Idee gehabt hatte, die neue politische Kraft in der Gemeinde ins Leben zu rufen. Er ist als Einziger der Gruppierung im Gemeinderat vertreten. Für eine Stellungnahme war er am Montag nicht zu erreichen.

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