Wenn Sie durch sind mit dem Auswendiglernen Ihres Telefonbuchs, empfehle ich dringend ein anderes Standardwerk: Das Bundesstraßenverzeichnis (BVERZ) mit den aufgeführten Fern- und Nahzielen, denen jetzt Ichenhausen und Kötz zum Opfer fallen sollen. Wer’s noch nicht wusste: Jenes Verzeichnis hat seine gesetzliche Grundlage in § 1 Abs. 5 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG). Demnach werden für Bundesfernstraßen Straßenverzeichnisse geführt.
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