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Kommentar: Weniger Ortsnamen auf Schildern: Schilda am Stadtrand Günzburgs

Kommentar

Weniger Ortsnamen auf Schildern: Schilda am Stadtrand Günzburgs

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    Noch sind die Ortsnamen Ichenhausen und Kötz auf den Beschilderungen der A8 und der B16. Aber das könnte bald nicht mehr so sein. Jedenfalls hat die Stadt Günzburg in ihrer Funktion als Untere Straßenverkehrsbehörde einen entsprechenden Antrag gestellt.
    Noch sind die Ortsnamen Ichenhausen und Kötz auf den Beschilderungen der A8 und der B16. Aber das könnte bald nicht mehr so sein. Jedenfalls hat die Stadt Günzburg in ihrer Funktion als Untere Straßenverkehrsbehörde einen entsprechenden Antrag gestellt. Foto: Bernhard Weizenegger

    Wenn Sie durch sind mit dem Auswendiglernen Ihres Telefonbuchs, empfehle ich dringend ein anderes Standardwerk: Das Bundesstraßenverzeichnis (BVERZ) mit den aufgeführten Fern- und Nahzielen, denen jetzt Ichenhausen und Kötz zum Opfer fallen sollen. Wer’s noch nicht wusste: Jenes Verzeichnis hat seine gesetzliche Grundlage in § 1 Abs. 5 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG). Demnach werden für Bundesfernstraßen Straßenverzeichnisse geführt.

    Und wer es herausgibt, wird in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) ausgeführt. Richtig geraten: Es ist das für den Verkehr zuständige Bundesministerium. Die Gewinner dürfen demnächst an der Schilderdemontage in der Nähe der A8-Ausfahrt Günzburg mitwirken. Bewerbungen bitte direkt an das Ordnungsamt der Stadt Günzburg.

    Ja, Schilda ist überall. Diesmal am Stadtrand von Günzburg. In Ichenhausen und Kötz werden sie vielleicht vorerst nicht mehr auf gute Nachbarschaft mit der Großen Kreisstadt anstoßen, sondern den Antrag, die beiden Kommunen von den Verkehrsschildern zu verbannen, als unfreundlichen Akt werten.

    Eine bewundernswerte Detailverliebtheit

    Wer wird denn so kleinkariert sein? Nur weil sich die Stadt Günzburg in Sheriffmanier hinter Recht und Ordnung verschanzt? Wo kämen wir hin, wenn auf Verkehrsschildern mehr Ortsnamen stehen als zulässig sind? Oder die falschen? Oder wenn in den beiden Fahrtrichtungen der A8 gar unterschiedlich beschildert ist? Konformität und Einheitlichkeit sind das Gebot der Stunde. Jetzt bietet sich eine gute Gelegenheit dafür.

    Die Detailverliebtheit, mit der hier ans Werk gegangen wurde, ist bewundernswert. Stets wichtig bleibt dabei die zu schaffende Rechtsgrundlage. Nur so können Umwälzungen eingeleitet werden. Dass sich verschiedene Behördenvertreter am 11. Dezember 2018 vor Ort getroffen haben und nach kontroverser Diskussion der Verwaltungsapparat so richtig angeschmissen wurde, ist ein beruhigendes Zeichen: Hier werden Steuergelder sehr sinnvoll eingesetzt und der Verkehrsschilder-Anarchie nicht länger Platz eingeräumt.

    Warum hat es noch kein Volksbegehren gegeben?

    Das klobige gelbe Schild an der B16 war vielen Autofahrern ohnehin seit vielen Jahren ein Dorn im Auge. Warum es hier nicht zum Volksbegehren gekommen ist, darüber kann nur spekuliert werden. Die Rotphase der Ampel konnte gar nicht lange genug dauern, um alle Ortsnamen lesen zu können.

    Und überhaupt: Um was geht es denn? Kötz mit dem Firmensitz von Alko? Na ja. Und was will Ichenhausen? Argumentieren, dass die Stadt mehr als 9000 Einwohner hat, eine ehemalige Synagoge vorweist, mit dem Schulmuseum eine Zweigstelle des Bayerischen Nationalmuseums beherbergt und außerdem dort die m&i Fachklinik ist, die als eine der Top-Rehakliniken der Republik gilt? Mal halblang, Leute: Patienten, Geschichtsbeflissene und frühere Schulbankdrücker haben doch alle ein Navi. Die sind ebenso wenig auf gelbe und blaue Schilder angewiesen wie die Bürger der Stadt. Die sollten wissen, wo sie wohnen. Ein gesunder Menschenverstand reicht dafür doch aus.

    Lesen Sie den Bericht zum Thema: Verschwinden Ichenhausen und Kötz von Straßenschildern?

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