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Kommentar: Georg Nüßleins bescheidene Bilanz im Kreistag

Kommentar

Georg Nüßleins bescheidene Bilanz im Kreistag

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    Der CSU-Politiker Georg Nüßlein war in den vergangenen Jahren nur in wenigen Kreistagssitzungen in Günzburg.
    Der CSU-Politiker Georg Nüßlein war in den vergangenen Jahren nur in wenigen Kreistagssitzungen in Günzburg. Foto: Alexander Kaya

    Demokratie ist eine tolle Sache: Bei Kommunalwahlen gehen Tausende Menschen in die Wahlkabinen und wählen ihre Vertreter vor Ort – sei es für den Gemeinderat, den Stadtrat oder den Kreistag. Und wer die meisten Stimmen auf sich vereint, der vertritt – so die Hoffnung – in dem jeweiligen Gremium die Interessen der Bürger. Grundvoraussetzung dafür: Der Gewählte muss die jeweilige Sitzung auch besuchen – und daran hapert es mitunter.

    So verhält es sich beispielsweise bei dem stark in die Kritik geratenen Bundestagsabgeordneten Georg Nüßlein. 7 aus 26, 9 aus 27 und 0 aus 4 – was sich nach einem Gewinnspiel anhört, ist in Wirklichkeit die bescheidene Bilanz des CSU-Politikers in Sachen Kreistag. Denn so häufig beziehungsweise selten nahm er an den Kreistagssitzungen in den vergangenen 13 Jahren teil, aufgeteilt nach den Wahlperioden.

    Ein Bundestagsabgeordneter in Kommunalparlamenten als Vorteil für den Landkreis Günzburg

    Bereits vor sieben Jahren wurden in seiner Heimatgemeinde Münsterhausen Stimmen laut, die seine häufige Abwesenheit in den Marktgemeinderatssitzungen monierten. Fürsprecher sagten damals wie heute: Einen Bundestagsabgeordneten im Marktgemeinderat oder Kreistag sitzen zu haben, sei ein nicht zu unterschätzender Vorteil für den Landkreis Günzburg. Dadurch können Themen aus der Region direkt nach Berlin getragen werden.

    Das ist die eine Seite der Medaille. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass jeder heimische Bundestagsabgeordnete gerade deshalb gewählt wurde, um auch die Interessen des jeweiligen Wahlkreises zu vertreten. Müssen die gewählten Politiker deswegen zusätzlich im Kreistag sitzen? Vor allem, wenn sie dort vorrangig durch Abwesenheit auffallen?

    Wer seinem Ehrenamt nicht nachgehen kann, sollte es abgeben

    Die Wähler machen mit ihrer Stimmabgabe alle sechs Jahre deutlich, wer für sie in den Kommunalparlamenten mitentscheiden soll. Wenn der oder die Gewählte – unabhängig von der Person Nüßlein – aus beruflichen Gründen aber nur selten diese Sitzungen besuchen kann, wäre es ehrlich, sein Ehrenamt zurückzugeben. Oder aber spätestens bei der nächsten Wahl nicht mehr zu kandidieren – sollte sich an der beruflichen oder privaten Situation nichts ändern. Und mit diesem Verzicht einer anderen Person die Chance geben, sich für die Belange der Bürger vor Ort einzusetzen.

    Auch wenn es ein Ehrenamt ist, so hat man doch zumindest eine moralische Verpflichtung gegenüber den Bürgern, die einem Vertrauen – und zwar nicht nur in der Kommunalpolitik. Wie heftig würden die Reaktionen von Kindern und vor allem deren Eltern ausfallen, wenn beispielsweise der ehrenamtliche Handballjugendtrainer nur bei jedem vierten Training da wäre?

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