Dass sich der Günzburger BRK-Kreisverband nun dem Vergleichsvorschlag des Arbeitsgerichts angeschlossen hat, darf getrost als Zeichen der Vernunft gewertet werden. Damit ist die Auseinandersetzung zwischen dem Roten Kreuz und seinem früheren langjährigen Geschäftsführer zumindest juristisch befriedet.
Dem Rat des Gerichts zu folgen, war auch das Ergebnis einer Risikoabschätzung. Das Rote Kreuz hat in der Causa Tophofen Fehler gemacht. Wie groß diese waren, wird ein Gericht nun nicht mehr feststellen müssen. Mehr als das Urteil hätte den Günzburger BRK-Kreisverband der Fortlauf der Verhandlung beschäftigt. Wieder und wieder die Vergangenheit aufgetischt zu bekommen, wäre nicht mit einem Zugewinn an Glaubwürdigkeit verbunden gewesen.
Für diesen Schlussstrich ist das Rote Kreuz bereit, einen teuren Preis zu zahlen. Das Ende der Querelen ist die einzige Chance, im Kreis als eine Organisation wahrgenommen zu werden, die sich nicht ständig mit sich selbst beschäftigt, sondern ihren Auftrag vollumfänglich wahrnimmt, freiwillig und uneigennützig zu helfen.
Ohne die verfahrene Situation allerdings hätte das Geld sinnvoller eingesetzt werden können und das Bild in der Öffentlichkeit hätte nicht so gelitten.
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