Für die nächsten 20 Jahre soll sie gelten, die im Gemeinderat einstimmig beschlossene Verordnung über das Sauberhalten der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter. Sie regelt, inwiefern Anlieger Gehweg und Straße vor ihrem Grundstück pflegen müssen. Vieles ist dort schon genau geregelt. Und doch könnte die Verordnung bald schon wieder geändert werden.
Kötz