Friedhofsgebühren in Kötz steigen massiv
Plus Zum ersten Mal wurden die Gebühren kalkuliert. Es ist nur eine 40-prozentige Kostendeckung vorgesehen. Trotzdem wird es um einiges teurer in Kötz.
Der Kötzer Gemeinderat hat sowohl die Friedhofsgebührensatzung als auch die Friedhofssatzung geändert und einstimmig verabschiedet. Die Friedhofsgebühren wurden zum ersten Mal kalkuliert. Der Rat entschied sich für den Zeitraum von 2022 bis 2025 für eine 40-prozentige Kostendeckung. Die Preissteigerung ist trotzdem gewaltig.
Kostete bisher ein Doppelgrab mit vier Grabstellen auf allen Friedhöfen pro Jahr elf Euro, kostet es künftig pro Jahr in Großkötz und Kleinkötz 74,87 Euro und in Ebersbach wegen der dort längeren Ruhefrist 77,64 Euro. Das Urnenerdgrab steigt auf allen Friedhöfen von bisher zwölf Euro auf künftig 30,57 Euro und ein Urnenfach von 15 Euro auf 36,65 Euro. In der Friedhofssatzung wurde neu aufgenommen, dass keine Konservendosen oder Einmachgläser auf Gräbern aufgestellt werden dürfen, auch ist künftig das Lagern von Gießkannen und Harken hinter oder zwischen Gräbern verboten. Mehr Ordnung soll vor den Urnenstelen herrschen, Vasen, Grablichter, Blumen und Figuren sind verboten. An den neuen Urnenstelen in Großkötz sind Bilder, Vasen und Kerzen zusätzlich auch an den Verschlussplatten verboten. Die Belegung dieser Urnenwand erfolgt von oben nach unten und von links nach rechts. Die Regel wurde nötig, da es Unmut um den vermeintlich besten Platz in der Urnenwand gegeben habe.
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