Herr Henle, vor wenigen Tagen hat das Jugendschöffengericht in Memmingen einen 62-Jährigen verurteilt, weil er einen fünf Jahre alten Buben im Kreis Günzburg sexuell missbraucht hat. Der Täter hat eine Strafe erhalten, die aber nicht vollzogen – also zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das ist für viele Menschen nicht nachvollziehbar. Können Sie das verstehen?
Landkreis Günzburg