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Justiz: Mildes Urteil im ersten Corona-Prozess

Justiz

Mildes Urteil im ersten Corona-Prozess

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    Die Polizei kontrolliert auch die Einhaltung der „Corona-Regeln“ – und sanktioniert bei Verstößen.
    Die Polizei kontrolliert auch die Einhaltung der „Corona-Regeln“ – und sanktioniert bei Verstößen. Foto: B. Pedersen/dpa

    Erstmals ist im Landkreis Günzburg ein Verstoß gegen die Corona-Maßnahmen der Staatsregierung öffentlich vor Gericht verhandelt worden. Eine Frau hatte Einspruch gegen ein Bußgeld von 150 Euro eingelegt, das sie wegen eines Vorfalls vom 12. April zahlen sollte.

    Verhängt hat das Bußgeld das Landratsamt Günzburg. Die Frau hatte sich in einer Zeit, als man nur mit „triftigem Grund“ das Haus verlassen durfte, auf der Terrasse eines fremden Hauses aufgehalten, zusammen mit mehreren anderen Personen, die nicht zu ihrem Hausstand gehörten. Zudem, so die Polizei, die den Vorfall an das Landratsamt weitergeleitet hatte, seien auch die Mindestabstände nicht eingehalten worden.

    So viel zum Formalen. Die Verhandlung am Amtsgericht Günzburg zeigt aber, dass hinter diesen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz auch eine Geschichte steht. Und nicht immer ist es die eines Jugendlichen, der ohne Rücksicht auf andere Party machen will.

    Sie sei, so erklärt die Frau der Amtsrichterin Jessica Huk, auf der Terrasse ihres Sohnes mit dessen Familie zusammen gesessen. Sie sei an diesem Tag „nervlich fertig“ gewesen. Da habe sie der Sohn in den Garten gebeten, als sie auf ihrem Spaziergang mit dem Hund dort vorbeigekommen sei. „Es waren nur ein paar Minuten. Dann kam die Polizei vorbei und hat uns befragt.“

    Die Richterin zeigt Verständnis für die Ausnahmesituation, pocht aber darauf, dass die geltenden Regeln nicht eingehalten wurden. Auch innerhalb der Familie sei es wichtig, Abstand zueinander zu halten – auch wenn es schwerfalle. „Die Zahlen steigen aktuell wieder und es ist wichtig, dass man auch im privaten Bereich vorsichtig ist.“ Letztlich stuft Huk den Verstoß als fahrlässig ein und reduziert das Bußgeld auf 75 Euro.

    Das Amtsgericht Günzburg wird noch länger mit Verhandlungen dieser Art beschäftigt sein. Beim Landratsamt liegen aktuell rund 50 Einsprüche gegen Bußgeldbescheide vor, die alle in eine Gerichtsverhandlung münden können. Eine weitere für diese Woche angesetzte Verhandlung war kurzfristig abgesagt worden, weil der Einspruch zurückgezogen worden war. Ein 18-Jähriger war am 18. April mit dem Motorrad in eine Polizeikontrolle geraten. Seine Ausfahrt hatte er laut Staatsanwaltschaft damit begründet, dass er eine neue Kette an seinem Kraftrad einfahren müsse, weshalb er seine Wohnung verlassen habe. Zu der Zeit war aber ein triftiger Grund dafür nötig.

    Die meisten im Landkreis registrierten Verstöße passierten zu Beginn der Pandemie, als besonders strenge Regeln herrschten. 352 Mal wurde allein das Verlassen der Wohnung ohne triftigen Grund angezeigt.

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