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Justiz: Dürrlauingen: Urteil gegen Messerangreifer ist rechtskräftig

Justiz

Dürrlauingen: Urteil gegen Messerangreifer ist rechtskräftig

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    Die ehemalige Kläranlage zwischen Dürrlauingen und Mindelaltheim: Hier fand die Tat im Sommer vergangenen Jahres statt.
    Die ehemalige Kläranlage zwischen Dürrlauingen und Mindelaltheim: Hier fand die Tat im Sommer vergangenen Jahres statt. Foto: Bernhard Weizenegger

    Im Fall des Messerangriffs von Dürrlauingen bleibt das juristische Nachspiel aus. Auf Nachfrage unserer Redaktion bestätigten sowohl Staatsanwaltschaft als auch Nebenklage, dass sie gegen das Urteil des Landgerichts Memmingen keine Rechtsmittel eingelegt haben. Damit ist das Urteil gegen den 18-Jährigen, der wegen versuchten Mordes angeklagt war, rechtskräftig.

    Früh in dem fünf Verhandlungstage andauernden Prozess hatte sich abgezeichnet, dass der junge Mann für seine Tat nicht in vollem Umfang verantwortlich gemacht werden kann. Er hatte einen 15-jährigen Mitbewohner aus dem Nikolaus-Heim in Dürrlauingen hinterrücks mit einem Messer angegriffen, nur durch Zufall wurde der Jugendliche nicht schwerer verletzt.

    "Blackout von mehreren Stunden"

    Den ganzen Prozess über blieb der Angeklagte bei der Darstellung, für den Tatzeitraum einen Blackout von mehreren Stunden gehabt zu haben. Ein Fachmann für Jugendpsychiatrie bescheinigte ihm eine Depression mit psychotischen Zügen und schloss nicht aus, dass der 18-Jährige bei der Tat nicht Herr seiner selbst war. Die Große Jugendkammer stufte ihn als schuldunfähig ein, sprach ihn frei und ordnete die Unterbringung und Behandlung in einer forensischen Psychiatrie an.

    Die Staatsanwaltschaft hatte darauf plädiert, ihn nur als vermindert schuldfähig einzustufen, und hatte eine Jugendstrafe von siebeneinhalb Jahren gefordert. Wäre der Angeklagte innerhalb dieses Zeitraums aus der Forensik entlassen worden, hätte er die Restzeit noch im Gefängnis absitzen müssen. Dennoch will die Staatsanwaltschaft nicht in Revision gehen. „Das passt vom Ergebnis her schon“, sagt Staatsanwalt Thomas Hörmann . „Die Unterbringung war das Wesentliche. Ob jetzt noch eine Jugendstrafe dazukommt oder nicht, ist nur Beiwerk.“

    Klage auf Schmerzensgeld steht aus

    Auch Rechtsanwalt Oliver Schreiber , der das Opfer vor Gericht vertrat, zeigte sich mit dem Urteil insgesamt zufrieden – auch wenn sein Mandant unmittelbar nach dem Prozess wenig Verständnis für den Freispruch gezeigt hatte. Zu einer noch ausstehenden Klage auf Schmerzensgeld wollte sich Schreiber nicht äußern. In seinem Plädoyer hatte der Rechtsanwalt von einer „menschlichen Tragödie für beide Seiten“ gesprochen. Nun hoffen beide Seiten auf einen Neuanfang.

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