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Justiz: Brutale Attacke auf vermeintlichen Nebenbuhler beim Günzburger Paketzentrum

Justiz

Brutale Attacke auf vermeintlichen Nebenbuhler beim Günzburger Paketzentrum

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    Zwei Brüder lauerten einem 31-jährigen Mann auf dem Parkplatz des Günzburger Paketzentrums auf.
    Zwei Brüder lauerten einem 31-jährigen Mann auf dem Parkplatz des Günzburger Paketzentrums auf. Foto: Philipp Wehrmann (Archiv)

    Der Mann war auf dem Weg zur Nachtschicht, es war der späte Abend des 12. März 2020. Der 31-jährige Rumäne hatte sein Ziel fast erreicht, doch dann bemerkte er auf dem Parkplatz des Paketzentrums Günzburgs ein Auto. Darin saßen zwei Männer, und die führten nichts Gutes im Schilde. Nun wurden sie vom Amtsgericht Günzburg verurteilt.

    Der mit 39 Jahren jüngere der beiden Angeklagten soll mit dem Auto das Opfer direkt aufs Korn genommen und erst kurz vor ihm abgebremst haben, so die Staatsanwaltschaft. Der 53-jährige Bruder sprang aus dem Auto und schlug dem Opfer mit der Faust ins Gesicht. Es kam zum Gerangel, beide stürzten.

    Der 39-Jährige hielt das Opfer fest, dann folgten laut Anklage Schläge mit einem Metallrohr. Als ein Wachmann aufmerksam wurde, der die Polizei alarmierte, ließen die Täter vom Opfer ab und flüchteten, konnten aber rasch ermittelt werden. Der Verprügelte erlitt eine Platzwunde im Gesicht, eine Brustkorbprellung und eine Knöchelverstauchung.

    Die Aussage des Opfers bringt die Wende im Verfahren

    Die beiden Angeklagten, verteidigt von Walter Deistler und Thomas Dick, wollten zum Schuldvorwurf zunächst keine Angaben machen. Nach einem Rechtsgespräch mit Richterin Julia Lang und Staatsanwalt sagte Deistler, eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung sei vorstellbar, nicht aber wegen der Autoattacke. Wegen der Hartz-IV-Einkünfte ihrer Mandanten sei ein vom Gericht in Aussicht gestelltes Schmerzensgeld von 2000 bis 2500 Euro zu hoch. Die Staatsanwaltschaft stellte ihrerseits Freiheitsstrafen von sechs beziehungsweise acht Monaten bis zu fünf Jahren in den Raum.

    Die Aussage des 31-jährigen Opfers, als Nebenkläger vertreten von Anwalt Guntram Marx, brachte die Wende im Verfahren. Per Dolmetscherin gab der Rumäne an, dass die Angeklagten ihn erwartet hätten. Als er zum Eingang des Paketzentrums gehen wollte, seien die Täter mit etwa zehn bis 15 Stundenkilometer auf ihn zugefahren, hätten aber noch rechtzeitig neben ihm gestoppt. „Ich hatte Angst“, sagte der 31-Jährige, da er nicht wusste, was die beiden noch vorhatten. Wenige Tage vor dem Angriff hatte er eine Drohung per Messengerdienst bekommen, in der ihm ein Verhältnis zur ehemaligen Ehefrau des älteren Bruders vorgeworfen wurde.

    Sachverständiger stellt bei einem Täter niedrige Intelligenz fest

    Dieser Angeklagte habe ihn mit der Faust im Gesicht getroffen, der Jüngere mit einem Gummiknüppel auf die Rippen geschlagen. Eine Behandlung im Krankenhaus und zwei Wochen Schmerzen waren die Folgen der Attacke. Eine Verurteilung wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr halte er für nicht möglich, meinte Anwalt Deistler und beantragte für diesen Teil der Anklage Freispruch. Dieser Auffassung schlossen sich Richterin und Staatsanwaltschaft nach einem weiteren Rechtsgespräch an. Damit war auch ein Fahrverbot oder sogar der Führerscheinentzug für den jüngeren Bruder vom Tisch.

    Dem älteren Täter billigte der Memminger Facharzt Dr. Andreas Küthmann als Sachverständiger aufgrund niedriger Intelligenz verminderte Steuerungsfähigkeit zu. Beide derzeit arbeitslose Angeklagte aus dem nördlichen Landkreis waren bisher nur je einmal mit dem Gesetz in Konflikt gekommen.

    So verurteilt das Günzburger Amtsgericht die Täter

    Die gefährliche Körperverletzung bezeichnete Richterin Lang als „mittlere Kriminalität“ und verurteilte den jüngeren Angeklagten zu zehn Monaten, den Bruder zu sieben Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Der Jüngere muss 100, der Ältere 80 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und beide müssen dem Opfer 1500 Euro Schmerzensgeld zahlen. Damit folgte die Richterin weitgehend den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Die Verteidiger hatten wegen der Geständnisse ihrer Mandanten niedrigere

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