Die Corona-Pandemie bereitet der Justiz Terminschwierigkeiten. Im Schwurgerichtsverfahren gegen einen 28-Jährigen wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung am Bezirkskrankenhaus Günzburg sollte am Montag eigentlich das Urteil fallen. Doch das Verfahren läuft bis ins nächste Jahr weiter. Ein psychiatrischer Sachverständiger, der die Schuldfähigkeit des Mannes begutachten sollte, muss möglicherweise in Quarantäne.
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