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Justiz: BKH-Patient sticht auf Patientin ein: Corona bremst Totschlag-Prozess aus

Justiz

BKH-Patient sticht auf Patientin ein: Corona bremst Totschlag-Prozess aus

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    Der Prozess gegen einen Angeklagten, der am BKH mit einem Messer auf eine Mitpatientin eingestochen hat, zieht sich noch länger hin.
    Der Prozess gegen einen Angeklagten, der am BKH mit einem Messer auf eine Mitpatientin eingestochen hat, zieht sich noch länger hin. Foto: Bernhard Weizenegger (Archivfoto)

    Die Corona-Pandemie bereitet der Justiz Terminschwierigkeiten. Im Schwurgerichtsverfahren gegen einen 28-Jährigen wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung am Bezirkskrankenhaus Günzburg sollte am Montag eigentlich das Urteil fallen. Doch das Verfahren läuft bis ins nächste Jahr weiter. Ein psychiatrischer Sachverständiger, der die Schuldfähigkeit des Mannes begutachten sollte, muss möglicherweise in Quarantäne.

    Mit dieser unerwarteten Nachricht eröffnete Schwurgerichts-Vorsitzender Christian Liebhart die Verhandlung. Zu diesem Zeitpunkt war offen, ob der Sachverständige noch zum Prozess kommen würde. Dr. Andreas Küthmann, Chef des Memminger Bezirkskrankenhauses, hatte offensichtlich Kontakt mit coronainfizierten Patienten. Das Gesundheitsamt muss entscheiden, ob der Arzt nun in Quarantäne muss.

    Der Angeklagte, der, wie berichtet, im April im Günzburger Bezirkskrankenhaus, eine Mitpatientin mit einem Messer in den Hals stach, habe während seiner medikamentösen Behandlung offensichtlich bessere Symptome seiner diagnostizierten paranoiden Schizophrenie gezeigt. Das sagte am Montag ein Oberarzt der Psychiatrie als weiterer Sachverständiger aus. Warum es damals zu der Bluttat gekommen ist, blieb aber weiter unklar.

    Prozess am Landgericht: Eine weitere BKH-Patientin sagte aus

    Eine weitere Mitpatientin, die von einem Polizeibeamten zur Verhandlung gebracht wurde, weil sie beim vorigen Prozesstermin nicht gekommen war, sagte zum Tatgeschehen aus.

    An dem Karfreitag hatte der Angeklagte selbst noch Essen in die Klinik bestellt, sei dann aber offenbar durch das Opfer gestört worden: „Ich glaube, dass der Angeklagte sich gestresst gefühlt hat.“ Dann habe die Zeugin den Eindruck gehabt, als ob der Angeklagte die Mitpatientin geschubst hätte, die plötzlich am Boden lag und um Hilfe gerufen habe. Erst später habe sie erfahren, dass der Mann, den sie eigentlich als ganz sympathisch empfunden habe, der Frau ein Messer in den Hals gestoßen hatte. Zuerst glaubte die Zeugin, bei der Waffe habe es sich um einen Kugelschreiber gehandelt.

    Krankenpfleger forderte den Angeklagten auf, das Messer fallen zu lassen

    „Ich habe Blut gesehen“, sagte ein Krankenpfleger, der kurz nach der Messerattacke zum Tatort kam. „Du musst jetzt was machen“, habe er sich gedacht, so der 34-jährige Zeuge. Er habe den Angeklagten aufgefordert das Messer fallen zu lassen. Der hatte die Stichwaffe in seiner rechten Hand und in der linken ein Smartphone, mit dem er sich selbst filmte. Dann stach sich der 28-Jährige selbst in die Brust und verletzte sich lebensgefährlich. Der großgewachsene und kräftig wirkende Krankenpfleger warf sich auf den Täter und fixierte ihn, bis weitere Mitarbeiter der Klinik zu Hilfe kamen.

    Nach dieser Zeugenaussage war die Beweisaufnahme am dritten Verhandlungstag schon wieder zu Ende, denn Richter Liebhart informierte nach einer längeren Pause, dass mit dem Sachverständigen nicht mehr zu rechnen sei. Bei einem kurzen nächsten Termin am 22. Dezember sollen unter anderem Einträge des Angeklagten im Bundeszentralregister für Straftaten verlesen werden, und am Dienstag, 12. Januar, soll dann das Gutachten des Sachverständigen folgen. Nach bisherigem Stand des Verfahrens dürfte der Angeklagte wegen seiner psychischen Erkrankung vermutlich als schuldunfähig eingestuft und statt im Gefängnis in einer geschlossenen Anstalt untergebracht werden.

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