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Jettingen-Scheppach: Verwaltungsgericht: Apotheker darf nicht wieder öffnen

Jettingen-Scheppach

Verwaltungsgericht: Apotheker darf nicht wieder öffnen

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    Keinen Erfolg vor Gericht erzielte der Apotheker der Jettinger St.-Martins-Apotheke.
    Keinen Erfolg vor Gericht erzielte der Apotheker der Jettinger St.-Martins-Apotheke. Foto: Bernhard Weizenegger (Archiv)

    Der Apotheker der Jettinger St.-Martins-Apotheke darf diese nicht wieder betreiben. Ein entsprechendes Urteil hat das Verwaltungsgericht Augsburg am Dienstag getroffen. Der Widerruf der Betriebserlaubnis durch das Landratsamt Günzburg ist damit rechtmäßig, wie das Gericht erkannte.

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