Das Günzburger Landratsamt will als Aufsichtsbehörde der Apotheken im Landkreis dem Betreiber der St.-Martins-Apotheke in Jettingen-Scheppach die Betriebserlaubnis entziehen. Das Amt hält ihn für nicht zuverlässig (wir berichteten mehrfach). Der Zeitpunkt für die Schließung – sechs Wochen ab Zustellung des Bescheides – wäre jetzt eigentlich gekommen. Doch so schnell geht das nicht.
Ob das Ansinnen überhaupt verwirklicht wird – darüber entscheidet das Verwaltungsgericht Augsburg. Dem liegt inzwischen der Eilantrag vor, den der Rechtsanwalt des Apothekers an das Gericht geschickt hat. Der Antrag wendet sich gegen die Sofortschließung. Inhaltlich wolle das
Dagegen könnten die Verfahrensbeteiligten Rechtsmittel einlegen. Über die Rechtmäßigkeit einer möglichen Beschwerde würde dann der Verwaltungsgerichtshof München entscheiden – ebenfalls im schriftlichen Verfahrensweg. (ioa)
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