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Jettingen/Scheppach: Möglicherweise verunreinigtes Trinkwasser in Jettingen und Scheppach: Polizei ermittelt

Jettingen/Scheppach

Möglicherweise verunreinigtes Trinkwasser in Jettingen und Scheppach: Polizei ermittelt

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    Die Polizei ermittelt im Fall des möglicherweise verunreinigten Trinkwassers in Jettingen und Scheppach.
    Die Polizei ermittelt im Fall des möglicherweise verunreinigten Trinkwassers in Jettingen und Scheppach. Foto: Bernhard Weizenegger

    Unsere Leserin Roswitha Chillingsworth findet es bedenklich, dass die mögliche Verschmutzung aus dem Februar erst Ende März bekannt geworden ist. Zu denken gebe ihr, dass das Wasser nach dem Abkochen im Topf fleckig und schlierig sei. Das vergehe auch nicht, wenn es abkühlt. Am Topfboden habe sich „ein ekliger heller Belag“ gebildet. Beim Wasserkoche gebe es dieselbe Verunreinigung. „Ich würde mich damit nicht mal duschen.“ Armin Wiesmüller vom Wasserwirtschaftsamt sieht hier allerdings keinen Zusammenhang, wie er auf Anfrage sagt. Es könne viele andere Ursachen dafür geben. Grundsätzlich könne man sich dabei an den Wasserwart wenden. Das Landratsamt erklärt, eine Ferndiagnose sei schwierig, andere Rückmeldungen dieser Art habe es aber nicht gegeben, wenngleich die Menschen verunsichert seien.

    Derweil ermittelt die Polizei Burgau wegen eines Umweltdelikts. Wenn dies abgeschlossen ist, wird die Sache an die Staatsanwaltschaft übergeben, die dann entscheiden muss, wie sie damit umgeht, ob etwa Anklage erhoben wird. Da der Polizei in diesem Fall die Fachkenntnis fehle, sei das Wasserwirtschaftsamt mit im Boot. Sollte sich herausstellen, dass es keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit ist, sei das Landratsamt zuständig, erklärt der stellvertretende Dienststellenleiter Peter Hirsch auf Anfrage.

    Der Pächter der Fläche war sich keines Problems bewusst

    Zu den Hintergründen: Kreissprecherin Jenny Schack erläutert, die Gemeinde habe am Montag per Mail informiert, dass ein Bürger gemeldet habe, dass auf einem Grundstück in der Gemarkung Jettingen Pferdedung ausgebracht worden sei. Das Areal liege in der engeren Schutzzone (Zone 2) des Wasserschutzgebietes Jettingen. „Düngen mit Gülle, Jauche, Festmist und sonstigen seuchenhygienisch bedenklichen Stoffen“ sei in der engeren Schutzzone des Wasserschutzgebietes verboten. Das Gesundheitsamt merke an, dass derartiger Pferdedung hinsichtlich einer Gefährdung der Trinkwasserqualität im vorliegenden Fall ähnlich einer Düngung mit Gülle, Jauche oder Festmist zu werten sei.

    Der Pächter der Fläche habe gegenüber der Gemeinde erklärt, dass der Pferdemist ein Jahr alt und mit Stroh vermischt gewesen sei, als er ihn am 27. Februar ausgebracht hatte. Aus seiner Sicht handelte es sich lediglich um organischen Stickstoffdünger, den er zur Bodenverbesserung einsetzen wollte. Das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth habe feststellen können, dass eine Fläche von 1,4 Hektar betroffen sei. Aus fachlicher Sicht habe eine Gefährdung des Trinkwassers nicht ausgeschlossen werden können.

    Es droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro

    Die rechnerische Fließzeit des Grundwassers zum Brunnen liege bei etwa 25 Tagen, was bedeute, dass eine bakteriologische Verunreinigung bereits eingetreten sei beziehungsweise unmittelbar bevorgestanden habe. „Der amtliche Sachverständige schlug deswegen vor, die Flachbrunnen vorsorglich außer Betrieb zu nehmen und für die nächsten vier Wochen lediglich den Tiefbrunnen zu nutzen. Weitere Korrespondenzen zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung hinsichtlich der Versorgung mit sauberem Trinkwasser wurden im Weiteren zuständigkeitshalber durch unser Gesundheitsamt veranlasst.“

    Bei der illegalen Ausbringung handele es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro bewehrt ist. Ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren werde vom Landratsamt eingeleitet, sobald konkrete Angeben des Wasserwirtschaftsamtes vorliegen. Nach Erfahrungen aus der Vergangenheit „gehen wir davon aus, dass wohl auch die Gemeinde Schadensersatz von dem Verursacher verlangen könnte“. Der Bürgermeister sagt, die entstehenden Kosten werde man auf jeden Fall aufrechnen, eine Entscheidung werde man später treffen.

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