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Jettingen-Scheppach: Jettinger Apotheker will nicht vor Verwaltungsgerichtshof

Jettingen-Scheppach

Jettinger Apotheker will nicht vor Verwaltungsgerichtshof

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    Der Widerruf der Betriebserlaubnis durch das Landratsamt für einen Jettinger Apotheker war in Ordnung. Das stellte das Augsburger Verwaltungsgericht im Juni fest. Dieses Urteil ist inzwischen rechtskräftig.
    Der Widerruf der Betriebserlaubnis durch das Landratsamt für einen Jettinger Apotheker war in Ordnung. Das stellte das Augsburger Verwaltungsgericht im Juni fest. Dieses Urteil ist inzwischen rechtskräftig. Foto: Bernhard Weizenegger (Archivbild)

    Im Juni hat das Augsburger Verwaltungsgericht im Hauptsacheverfahren entschieden, dass einem Jettinger Apotheker zu Recht die Betriebserlaubnis entzogen worden ist. Das Günzburger Landratsamt hatte als zuständige Aufsichtsbehörde die Erlaubnis widerrufen, weil sie an der Zuverlässigkeit des Mannes zweifelte – ein für den Landkreis Günzburg bis dahin beispielloser Vorgang.

    Im Juni war das Verwaltungsgerichtsurteil noch nicht rechtskräftig. Denn der erfolglose Kläger (der Apotheker) hatte einen Monat nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe Zeit, die Zulassung auf Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof zu beantragen. Entsprechende Rechtsmittel sind allerdings nicht eingelegt worden, wie Christoph Mayer (Augsburg), der Rechtsanwalt des Apothekers, auf Nachfrage sagte. Damit hat das Urteil Rechtskraft erlangt.

    "In Kürze" will die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob sie Anklage erhebt

    Ob dieses Urteil noch weitere Konsequenzen nach sich zieht, hängt auch vom strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ab, das sich seit über eineinhalb Jahren hinzieht. Wird Anklage erhoben? Kommt es zum Prozess? Wie geht ein mögliches Strafverfahren aus? „In Kürze“ erwartet die Staatsanwaltschaft Memmingen die Ermittlungsergebnisse, wie der Sprecher der Anklagebehörde mitteilte. Dann wird demnächst zumindest die erste der erwähnten Fragen beantwortet.

    Fast auf den Tag genau ist es ein Jahr her, dass die Privat- und Geschäftsräume des Apothekers von Kripo, Staatsanwaltschaft, Vertretern des Landratsamtes und des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit durchsucht worden waren.

    Die Landesapothekerkammer wartet noch ab

    Im Fokus standen zwei sichergestellte Präparate (Procain, Roter Reisschalenextrakt), die von der Landesbehörde unter anderem als gesundheitsgefährdend eingestuft worden waren. Über berufsrechtliche Folgen entscheidet unter anderem die Landesapothekerkammer. Die will erst den Ausgang des möglichen Strafprozesses abwarten, sagte ihr Sprecher am Montag.

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