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Jettingen-Scheppach: Gericht lehnt Eilantrag gegen Schließung von Apotheke ab

Jettingen-Scheppach

Gericht lehnt Eilantrag gegen Schließung von Apotheke ab

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    Die St.-Martins-Apotheke in Jettingen darf ihren Betrieb nicht aufrechterhalten.
    Die St.-Martins-Apotheke in Jettingen darf ihren Betrieb nicht aufrechterhalten. Foto: Bernhard Weizenegger (Archiv)

    Das Verwaltungsgericht Augsburg hat mit Beschluss vom 20. November den Eilantrag eines Apothekers aus Jettingen-Scheppach gegen den Widerruf seiner Apothekenbetriebserlaubnis abgelehnt.

    Wie berichtet, hatte im Juli dieses Jahres die Kriminalpolizeiinspektion Neu-Ulm mit Unterstützung des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) im Auftrag der Staatsanwaltschaft Memmingen die Apotheke sowie das Privathaus des Mannes durchsucht. Aufgrund des Ergebnisses der Durchsuchung und der Untersuchungsbefunde des LGL widerrief das Landratsamt Günzburg mit Bescheid vom 20. September 2019 unter anderem die Erlaubnis zum Betrieb seiner

    Das Gericht lehnte den am 30. Oktober 2019 gestellten Eilantrag jetzt ab, weil der Widerruf der Betriebserlaubnis aufgrund der Unzuverlässigkeit des Antragstellers aller Voraussicht nach rechtmäßig sei und von ihm im Falle eines weiteren Betriebs der Apotheke eine konkrete Gefahr für die Gesundheit seiner Kunden ausgehe. Der Antragsteller habe schwerwiegende Verstöße gegen Vorschriften des Apothekenrechts begangen und erweise sich daher als unzuverlässig, die von ihm betriebene Apotheke ordnungsgemäß zu führen.

    Gericht spricht von "hygienisch untragbaren Zuständen"

    Im nicht zur Apotheke gehörenden Keller seines Privathauses hatte er – obwohl er dies bis zuletzt bestritt – nach der Überzeugung des Gerichts unter hygienisch untragbaren Zuständen (Staub, Schmutz, beißender Geruch) Arzneimittel hergestellt und in Verkehr gebracht. So waren im Rahmen der Durchsuchung unter anderem eine Kapselfüllmaschine, ein Kompressor, eine Waage, ein Stößel, ein Sieb, Dunstabzüge, eine erhebliche Menge an Gelatine-Leerkapseln, Ausgangs- und Rohstoffe in großem Umfang, einzelne auf dem Boden und einer Werkbank verstreut liegende Kapseln sowie selbst hergestellte und mit aktuellem Datum etikettierte Arzneimittel vorgefunden worden. Die dort hergestellten Medikamente könnten auch in der Rathausapotheke in Jettingen-Scheppach sowie die Stauden-Apotheke in Langenneufnach (Landkreis Augsburg) verkauft worden sein, weswegen diese Betriebe ebenfalls vor den Medikamenten warnen mussten. Die Rathausapotheke führt nach Informationen unserer Zeitung Lyhs Ehefrau, die Apotheke in den Stauden sein Schwager.

    Darüber hinaus habe er aufgrund der Herstellungsbedingungen und des Inhalts beziehungsweise der Zusammensetzung der Produkte "Procain" und "Roter Reisschalenextrakt" bedenkliche Arzneimittel in Verkehr gebracht. Nach dem Untersuchungsbefund des LGL enthielt das in der Apotheke sichergestellte Produkt "Roter Reisschalenextrakt" den Wirkstoff Lovastatin, der nicht als wirksamer Bestandteil deklariert worden sei und mit dessen Einnahme Gesundheitsrisiken verbunden seien.

    Die Risiken und Nebenwirkungen seien kaum abzuschätzen

    Das ebenfalls in der Apotheke sichergestellte Produkt "Procain" habe nach dem Untersuchungsbefund des LGL einen durchschnittlichen Gehalt von 451,7 Milligramm Procain-HCI je Kapsel aufgewiesen, obwohl auf dem Etikett lediglich 200 Milligramm Procain-HCI ausgewiesen worden seien. Die empfohlene Tagesdosis (drei Kapseln) sei gesundheitsgefährdend und deshalb bedenklich, zumal den Anwendern die hohe Dosis nicht bewusst sei. Nach der Einschätzung des LGL seien die mit der oralen Einnahme von Procain verbundenen Risiken und Nebenwirkungen mangels klinischer Studien kaum abzuschätzen. Es fänden sich Nebenwirkungen wie Blasenbildung der Schleimhäute, Übelkeit, Durchfall und Erbrechen bis hin zu einem schweren allergischen Schock.

    Gegen den Beschluss kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden, teilt das Verwaltungsgericht Augsburg mit. (zg)

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