Ein Apotheker in Jettingen-Scheppach soll nach dem Willen des Landratsamtes seine Apotheke nicht länger betreiben, weil ihn die Behörde als unzuverlässig einstuft. Mit diesem Vorwurf und dem angeordneten Sofortvollzug wird sich vermutlich das Verwaltungsgericht Augsburg in den kommenden Tagen befassen. Denn eine gewöhnliche Klage reicht nicht aus, um die Wirkung dieser Anordnung der Aufsichtsbehörde außer Kraft zu setzen. Von der Zustellung des Bescheids (nach Angaben von Christoph Mayer,
Jettingen-Scheppach