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Interview: Klingenburgs Präsident Lichtblau: „Das Golfverbot ist eine Lachnummer“

Interview

Klingenburgs Präsident Lichtblau: „Das Golfverbot ist eine Lachnummer“

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    Die Anlage des GC Schloss Klingenburg bietet Mindestabstände, so weit das Auge reicht. Trotz geltender Pandemie-Gebote ist hier beinahe jede Freizeitbeschäftigung gestattet. Nur Golfspielen ist verboten.
    Die Anlage des GC Schloss Klingenburg bietet Mindestabstände, so weit das Auge reicht. Trotz geltender Pandemie-Gebote ist hier beinahe jede Freizeitbeschäftigung gestattet. Nur Golfspielen ist verboten. Foto: Bernhard Weizenegger

    Zum zweiten Mal seit Beginn der Corona-Pandemie haben Sie als Präsident des GC Schloss Klingenburg den Antrag gestellt, die Anlage wieder für den Golfsport öffnen zu dürfen. Zum zweiten Mal hat das Landratsamt Günzburg diesen Antrag nun abgelehnt. Können Sie das nachvollziehen, Herr Lichtblau?

    Joachim Lichtblau: Zuerst möchte ich betonen, dass es in dieser Pandemie natürlich nicht nur um uns Golfer geht; wir wollen uns nicht von anderen abheben. Aber es geht schon um den normalen Menschenverstand. Und da ist dieses Golfverbot eine Lachnummer, absolut nicht nachvollziehbar.

    Rodeln Ja, Golfen Nein

    Warum?

    Joachim Lichtblau: Individualsport ist bekanntlich erlaubt. Ich darf also auf dem Golfplatz spazieren gehen oder im Winter langlaufen und rodeln. Nur Golfspielen darf ich nicht. Dabei haben wir im Verein schon lange ein Hygienekonzept erarbeitet, in dem wir über konkrete Startzeiten sicherstellen, dass die Golfer zwischen 300 und 500 Meter voneinander entfernt sind. Und es geht uns auch ausschließlich um die Nutzung des Platzes, nicht etwa der Umkleide oder der Gastronomie. Aber nein, wir dürfen das nicht. Und das mit der Begründung, dass zwar nicht das Areal, aber die Sportstätte geschlossen ist. Das kann man niemandem erklären, das ist lächerlich.

    Eine Kann-, keine Muss-Bestimmung

    Worauf bezieht sich denn das Landratsamt Günzburg in seiner abweisenden Haltung?

    Joachim Lichtblau: In der aktuell gültigen 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung heißt es, dass die zuständige Kreisverwaltungsbehörde Abweichungen von der Bestimmung zulassen kann, wenn der Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen nicht überschritten wird. Das ist im Landkreis Günzburg der Fall. Doch das Landratsamt hat unsere Argumentation mit dem Hinweis abgelehnt, das sei eben eine Kann- und keine Muss-Bestimmung. Dabei könnte ich doch als Landratsamt genausogut sagen: Ja, wir können das machen. Das würde auch jeder normale Mensch verstehen.

    Kann das Golfverbot nicht nachvollziehen: Joachim Lichtblau.
    Kann das Golfverbot nicht nachvollziehen: Joachim Lichtblau. Foto: Bernhard Weizenegger

    Ist das eine exklusive Sichtweise im Landkreis Günzburg?

    Joachim Lichtblau: Nein. Ich weiß zum Beispiel, dass der Landkreis Augsburg einen entsprechenden Antrag eines Golfvereins ebenfalls abgelehnt hat.

    Und das bedeutet konkret?

    Joachim Lichtblau: Dass wir Golfer uns wohl mindestens bis zum nächsten politischen Corona-Gipfel am 3. März gedulden müssen.

    Ist ein Golfplatz eine Sportstätte?

    Zurück auf Start: Was hat Sie überhaupt dazu bewogen, diesen Schritt erneut zu gehen? Fühlten Sie sich inspiriert durch die inhaltlich entsprechende, von Ihrem Klubmitglied Hardy Erletz aus Konzenberg beim Bayerischen Landtag eingereichte Petition?

    Joachim Lichtblau: Nein. Wir haben unseren Antrag auf Empfehlung des Bayerischen Golfverbands gestellt. Unsere Argumentation basierte zunächst auf der bereits erwähnten Kann-Bestimmung. Zusätzlich geht es um die Frage, was Golfplätze eigentlich sind. Sie werden im Bundes-Pflanzenschutzgesetz nämlich als „Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind“ und nicht als Sportstätten definiert. Und schließlich ist selbst nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts (RKI) die Übertragungswahrscheinlichkeit im Außenbereich sehr gering.

    Es klingt in diesem Zusammenhang wie ein Kalauer, aber tatsächlich spielt selbst RKI-Präsident Lothar Wieler dieser Tage Golf.

    Joachim Lichtblau: Ja, in Brandenburg. Fast in ganz Deutschland darf man inzwischen golfen – in Nordrhein-Westfalen zum Beispiel seit Montag dieser Woche. Bayern ist da eine absolute Ausnahme.

    Und bayerische Golfer wenden sich derzeit vermutlich verstärkt nach Baden-Württemberg.

    Joachim Lichtblau: Zumal viele Golfplätze dort Gäste aufnehmen. In Wain etwa ist das so.

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