Zumindest das steht fest: Am 23. März hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass für die Erweiterung der Tongrube ein Vorprüfungsverfahren für eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist. Als Konsequenz wurde auf der Erweiterungsfläche im Nordosten der Tongrube der Betrieb eingestellt (wir berichteten). Im Juli hat die Stadt Ichenhausen dreimal Post vom Bergamt Südbayern bekommen, jedes mal mit einer unterschiedlichen Zielrichtung.
Ichenhausen