Bei einem Großeinsatz von Feuerwehr, Technischem Hilfswerk und Rettungsdienst in Ichenhausen war eine gefährliche Entdeckung gemacht worden. In seiner Wohnung in einem Mehrfamilienhaus hatte ein 31-Jähriger etwa 700 Gaskartuschen gehortet und darüber hinaus ein Kleinkalibergewehr und eine Selbstlade-Pistole. Für den Waffenbesitz handelte sich der junge Mann eine zehnmonatige Bewährungsstrafe ein. Für den brisanten Besitz tischte der Angeklagte dem Amtsgericht Günzburg nun eine erstaunliche Erklärung auf.
Die Alarmmeldung im Oktober 2019 hatte es in sich: Gasgeruch in einem Mehrfamilienhaus in Ichenhausen. „Eine größere Geschichte“, wie ein Polizeibeamter als Zeuge in der Verhandlung aussagte. Bevor es richtig losging, bezweifelte der Angeklagte, dass das Günzburger Gericht für ihn überhaupt zuständig sei. Der Waffenbesitz sei an die Justiz in Nordrhein-Westfalen abgegeben, da der 31-Jährige dort mittlerweile wohnt. Das zweifelte Richter Kramer an und fragte nach einer schriftlichen Bestätigung. Die konnte der junge Mann aber nicht vorweisen.
Polizei evakuiert Wohngebäude in Ichenhausen
Das Ichenhauser Wohngebäude war evakuiert worden, acht Personen, darunter zwei Kleinkinder, waren in Sicherheit gebracht worden, berichtete der Polizist. Sie hatten über Kopfschmerzen geklagt. Im Haus hatte die Feuerwehr damals keine erhöhten Gaswerte messen können, aber aus einer Wohnung sei ein deutlicher Geruch gekommen. Die Überprüfung hatte überraschende Entdeckungen gebracht: Der Angeklagte hatte circa 700 leere Propan-Gaskartuschen, drei Gasflaschen und zwei Schusswaffen in der Wohnung: ein Kleinkalibergewehr Kaliber 22 sowie eine Selbstladepistole Kaliber 7,65 Millimeter vom Typ Browning. Die Untersuchung des Bayerischen Landeskriminalamts ergab dann: Beide Waffen waren teils ziemlich vergammelt, aber nach geringen Überholungen schussfähig. Der Angeklagte habe nicht verstanden, welches Gefahrenpotenzial von den Gaskartuschen ausging, erklärte der Polizist. Wegen der hohen Temperaturen in jenem Sommer hatte sich das Restgas in den Kartuschen verflüchtigt und für den Alarm gesorgt.
Angeklagter wollte mit Waffen seine Schulden abbezahlen
Die Frage nach dem Verwendungszweck beantwortete der 31-Jährige kurz: Er wollte Kartuschen und Waffen zu Geld machen, da er derzeit lediglich um die 200 Euro Arbeitslosengeld beziehe und noch Schulden von etwa 10.000 Euro habe. Mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft wurde das Verfahren wegen Körperverletzung durch das Propangas eingestellt. Die beiden Schusswaffen brachten dem 31-Jährigen, der ohne Anwalt zur Verhandlung kam, aber eine Haftstrafe von zehn Monaten mit Bewährung ein, da der Mann bisher nicht vorbelastet war. Außerdem bekommt er einen Bewährungshelfer und muss 60 Sozialstunden leisten. Die Waffen werden eingezogen und vernichtet.
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