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Ichenhausen: Die Kurven zwischen Rieden und Kissendorf müssen weg

Ichenhausen

Die Kurven zwischen Rieden und Kissendorf müssen weg

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    Straßenschäden an der St 2023 zwischen Kissendorf und Rieden an der Kötz. Die Staatsstraße zwischen Rieden und Kissendorf wird ausgebaut. Die Kosten hierfür gehen in die Millionen.
    Straßenschäden an der St 2023 zwischen Kissendorf und Rieden an der Kötz. Die Staatsstraße zwischen Rieden und Kissendorf wird ausgebaut. Die Kosten hierfür gehen in die Millionen. Foto: Bernhard Weizenegger (Archiv)

    Der Ausbau der Staatsstraße 2023 zwischen Rieden und Kissendorf kommt voran. Der Vorentwurf wurde durch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr genehmigt. Das Staatliche Bauamt Krumbach kann jetzt mit der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens beginnen. Dies teilt der Landtagsabgeordnete Alfred Sauter mit.

    Zwischen dem Ichenhauser Stadtteil Rieden und dem Bibertaler Ortsteil Kissendorf ist die Staatsstraße 2023 äußerst kurvenreich und die Fahrbahn in einem schlechten Zustand. Sie entspricht nur noch bedingt den aktuellen Anforderungen. Zudem fehlt ein Geh- und Radweg, eine zeitgemäße und verkehrssichere Abwicklung des Verkehrsaufkommens ist nicht mehr uneingeschränkt möglich. „Durch den geplanten Ausbau werden enge Kurvenradien abgeflacht und die Beschaffenheit des Oberbaus wird deutlich verbessert. Zudem leistet die räumliche Trennung von nicht motorisiertem Verkehr durch den Anbau eines kombinierten Geh- und Radweges einen weiteren Beitrag zur Steigerung der Verkehrssicherheit auf diesem Streckenabschnitt und das Radwegenetz an Staatsstraßen im Landkreis Günzburg wird damit weiter vervollständigt“, teilt Alfred Sauter mit.

    Ausbau der St 2023 zwischen Rieden und Kissendorf kostet etwa 8,2 Millionen Euro

    Der Ausbau erfolgt auf einer Länge von insgesamt 5,4 Kilometern, die Baukosten inklusive der Kosten für den Grunderwerb sind derzeit mit ungefähr 8,2 Millionen Euro veranschlagt. Haushaltsmäßig Grundlage für Projekte an Staatsstraßen ist der Vorentwurf. Bei Projekten, die bestimmte Kostengrenzen überschreiten, müssen die Bezirksregierung oder gegebenenfalls das Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr den Vorentwurf prüfen und genehmigen – das ist geschehen. Mit dem Planfeststellungsverfahren wird die rechtliche Grundlage für die Durchführung des Straßenausbaus geschaffen. (zg)

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