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Ichenhausen: Anwohner nach Gasalarm in Sorge: Ist der Nachbar gefährlich?

Ichenhausen

Anwohner nach Gasalarm in Sorge: Ist der Nachbar gefährlich?

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    Nach dem zweimaligen Gasalarm in Ichenhausen ermittelt die Polizeiinspektion Günzburg weiter.
    Nach dem zweimaligen Gasalarm in Ichenhausen ermittelt die Polizeiinspektion Günzburg weiter. Foto: Wolfgang Widemann

    Nach dem zweiten Gasalarm in nur vier Tagen in derselben Wohnung in Ichenhausen wächst die Sorge der Nachbarn, dass es zu einem weiteren Vorfall kommen könnte. Wie berichtet, mussten Polizei und Feuerwehr in der vergangenen Woche zweimal hintereinander ausrücken. Einmal war ein nicht zugedrehter Gashahn an einem Schweißgerät die Ursache, im zweiten Fall war Gas aus Einweggaskartuschen ausgetreten, von denen die

    In den sozialen Netzwerken ist die Rede von allgegenwärtiger „Angst, dass hier jeden Moment etwas passiert“ und dass der Bewohner „unberechenbar“, ja sogar eine „tickende Zeitbombe“ sei. Der Polizeiinspektion Günzburg, die in dem Fall ermittelt, sind diese Aussagen nicht bekannt. Der Mann sei aber nicht als gefährlich einzustufen, ihm werde akut keine Straftat vorgeworfen.

    Das Vorgehen in derartigen Fällen sei immer das gleiche, teilt Holger Stabik, Sprecher des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West, auf Nachfrage mit. Habe die Polizei bei einem Einsatz Zweifel daran, ob eine Person mit ihrem Verhalten sich oder andere Menschen gefährden könnte, werde eine vorläufige Unterbringung angeordnet. Dies sei auch im konkreten Fall erfolgt. Ein Arzt müsse dann entscheiden, ob die Person wieder auf freien Fuß gesetzt werde. In diesem Fall habe sich wohl gezeigt, dass der Mann keine böse Absichten gehabt habe und er wohl harmlos sei.

    Das Landratsamt muss über längerfristige Maßnahmen entscheiden

    Laut Stabik endet an dieser Stelle die Zuständigkeit der Polizei. Man setze das Landratsamt von den Vorfällen in Kenntnis, dieses müsse dann als sogenannte untere Sicherheitsbehörde über längerfristige Maßnahmen entscheiden, ob eine Person in einer Klinik untergebracht oder ihr ein Betreuer zur Seite gestellt werden müsse. Dass sich Anwohner und Nachbarn nach zwei Fällen von Gasalarm Sorgen machen, kann der Polizeisprecher nachvollziehen. An die Polizei sei jedoch nichts herangetragen worden. Stabik hält nichts davon, als Konsequenz einen bislang weitgehend unauffälligen Bürger wegzusperren. In seinen Augen sei dies mit gesellschaftlichem Selbstverständnis nicht vereinbar.

    Beschwerden zu dem Mann sind bislang auch nicht im Landratsamt eingegangen, teilt Geschäftsbereichsleiter Christoph Langer auf Nachfrage mit. Insgesamt habe die Behörde wenig Möglichkeiten, tätig zu werden. Eine dauerhafte Unterbringung sei „das schärfste Schwert des Staats“, werde jedoch im Fall dieses Mannes derzeit nicht weiterverfolgt. In seinen Augen müsse auch nicht grundlos „immer mit der behördlichen Keule geschwungen werden“. Ob er einen Betreuer zur Seite gestellt bekomme, entscheide ein Betreuungsgericht. Mehr könne er in diesem konkreten Fall nicht sagen, erklärt Langer.

    Auf dem Balkon geschweißt und den Gashahn nicht richtig zugedreht

    Nach Informationen von Wolfgang Feil, dem stellvertretenden Leiter der Polizeiinspektion Günzburg, gibt es wohl einen Betreuer für den Mann. Ganz unbescholten sei er auch nicht, erst im September sei er aggressiv gegenüber einer Freundin geworden und wegen Nötigung eines Nachbarn angezeigt worden. Die Kritik, warum Polizei und Feuerwehr nicht schon bei ihrem ersten Einsatz in der vergangenen Woche auf die vielen hundert Gaskartuschen aufmerksam geworden seien und frühzeitig reagiert hätten, weist Feil zurück. Der Mann habe auf seinem Balkon geschweißt und dann den Gashahn des Geräts nicht richtig zugedreht. Die Einsatzkräfte hätten keine Notwendigkeit gesehen, daraufhin noch die ganze Wohnung zu durchsuchen. Dies sei erst beim zweiten Notruf wegen Gasalarms erfolgt.

    Da die Räume laut Feil ziemlich ungeordnet waren, habe sich die Suche lange hingezogen. Die 600 bis 700 Gaskartuschen mit einem Volumen von etwa eineinhalb Kubikmetern sowie drei größere Flaschen mit einem Volumen zwischen 1,5 und 7,5 Litern Gas seien überall verteilt gewesen.

    Ein Teil der Gaskartuschen wurde vernichtet

    Ein Teil sei vernichtet, der andere beschlagnahmt worden, ebenso wie zwei Schusswaffen, teilte Feil mit. Diese seien relativ alt und bereits verrostet und werden laut Feil noch untersucht. Warum der Mann so viele Gaskartuschen in seiner Wohnung gelagert habe, sei weiterhin unklar. Sie seien auf alle Fälle frei verkäuflich. Ob der Bewohner mit diesen Arbeiten und mit der möglicherweise nicht sachgerechten Lagerung der Kartuschen gegen Gesetze verstoßen hat, ist derzeit noch Gegenstand der Ermittlungen.

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