Das ist nach Angaben der Betreiber aus Arbeitsschutzgründen erforderlich, um im Maschinenhaus Undichtigkeiten an Vorwärm- und Entwässerungsleitungen im Bereich der Niederdruckturbine zu beheben, die bei der Routinekontrolle der Anlage festgestellt wurden. Hierfür bestehe keine Meldepflicht.
Gundremmingen