Nicht für die Betreibergesellschaft, sondern für Fremdfirmen arbeitet eine Frau seit Jahrzehnten im Atomkraftwerk (AKW) Gundremmingen. Sie übernehmen und fest anstellen wollte man im Kraftwerk nicht und ihr damit auch nicht die üppige betriebliche Altersvorsorge und Jubiläumsleistungen zahlen. Dagegen klagte die Frau und bekam nach einer Niederlage vor dem Arbeitsgericht in Neu-Ulm dann vor zwei Jahren in zweiter Instanz recht: Das Landesarbeitsgericht (LAG) in München hatte rückwirkend zum 15. April 1985 festgestellt, dass ein Arbeitsverhältnis mit der am Tag des Urteils 56 Jahre alten Frau zustande gekommen sei. Doch der Energiekonzern RWE wollte das nicht akzeptieren und wehrte sich gegen die Entscheidung, dazu ging es zwischen Landes- und Bundesarbeitsgericht wiederholt hin und her. Nun, mehr als zwei Jahre später, ist der Rechtsstreit beigelegt worden.
Gundremmingen