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Gundremmingen: Frau klagt gegen AKW - Sie will endlich fest dort arbeiten

Gundremmingen

Frau klagt gegen AKW - Sie will endlich fest dort arbeiten

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    Hier im Kraftwerk in Gundremmingen arbeitet die Frau, die gegen den Betreiber klagt, um direkt dort angestellt zu werden.
    Hier im Kraftwerk in Gundremmingen arbeitet die Frau, die gegen den Betreiber klagt, um direkt dort angestellt zu werden. Foto: Bernhard Weizenegger

    Die Stimmung im Atomkraftwerk (AKW) in Gundremmingen sei nicht schlecht, sagt Betriebsratsvorsitzende Elke Blumenau im Gespräch mit unserer Redaktion. Mit der Ende 2021 bevorstehenden Abschaltung von Block C und dem Rückbau des ganzen Komplexes stünden natürlich Veränderungen an, die sich auf alle auswirken würden. Aber es müsse sich erst einmal keiner Sorgen um seinen Arbeitsplatz machen, auch wenn sich die Aufgaben ändern könnten, es gebe ja ein soziales Sicherungsnetz – für das eigene Personal. Die Mitarbeiter von Fremdfirmen seien ausgenommen, und bevor die Stammbelegschaft gehen muss, würde der Stellenabbau die Externen zuerst treffen. Genau deshalb macht sich eine Angestellte Sorgen um ihre Zukunft – und klagt jetzt gegen den Kraftwerksbetreiber KGG.

    Seit 1985 ist sie in Gundremmingen tätig. Damals schloss sie ein Arbeitsverhältnis mit der Firma Kalka, weil das Kraftwerk nicht selbst einstellte. Zwei Jahre später wechselte die Beschäftigung zur Harald Meyer VDI, die später in Stork Technical Services aufging. Doch weil sie seit Jahrzehnten im Bereich der technischen Dokumentation in Gundremmingen eingesetzt wird und in den Betriebsablauf integriert worden sei, solle sie das Kraftwerk nun selbst fest anstellen, findet die 55-Jährige. Da ihre Stelle neu ausgeschrieben worden sei, habe sie sich zur Klage entschlossen. Dass ihr Name hier an dieser Stelle genannt wird, möchte sie zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht.

    Klage gegen AKW Gundremmingen: Die Frau hat in erster Instanz verloren

    In erster Instanz verlor sie den Prozess im vergangenen Sommer bei der Neu-Ulmer Kammer des Arbeitsgerichts Augsburg. Nun befasste sich das Landesarbeitsgericht in München damit. Auch dort ging es um die Forderung, ein Jubiläumsgeld für 25 Jahre Betriebszugehörigkeit in Höhe von gut 9500 Euro plus Zinsen, eine Jubiläumsuhr mit einer KGG-Beteiligung von 400 Euro – und eben die rückwirkende Festanstellung zu bekommen, wodurch sie von der betrieblichen Altersvorsorge für die Kraftwerksmitarbeiter profitieren würde. Das fußt darauf, dass eine Arbeitnehmerüberlassung für solch einen langen Zeitraum nicht rechtens sei, erklärte auch die Anwältin der Klägerin, Birgit Rust.

    Die KGG und deren rechtliche Vertreter stehen jedoch auf dem Standpunkt, dass es sich um einen Werkvertrag handele. Die Weisungen kämen somit nicht vom Kraftwerk, sondern von der Fremdfirma. Die Klägerin jedoch betont, dass sie ihre Aufträge direkt von den KGG-Vorgesetzten in Gundremmingen erhalte und beispielsweise auch mit ihnen ihren Urlaub abspreche.

    Die Gewerkschaft rechnet mit „grundsätzlichen Auswirkungen“

    Verdi-Gewerkschaftssekretär Florian Böhme hält den Fall für „extrem kritisch“, wie er auf Anfrage sagt. Weder in den 80ern noch heute lasse es das Gesetz zu, jemanden unter diesen Umständen über so einen langen Zeitraum die Arbeit machen zu lassen, ihn aber nicht fest anzustellen. „Sollte die Frau gewinnen, wäre das eine wegweisende Entscheidung, das hätte mit Sicherheit grundsätzliche Auswirkungen.“

    Die Vorsitzende Richterin Karoline Schönleben klopfte während der Verhandlung in München ab, ob es die Möglichkeit eines Vergleichs geben könnte. Der Klägerin waren bereits zuvor 75.000 Euro angeboten worden. Nun wurde das Angebot von den Kraftwerks-Vertretern auf 125.000 Euro aufgestockt, eine Anstellung lehnten sie aber weiterhin ab. Solche Verfahren habe es hin und wieder bereits gegeben, aber es sollten nicht zu viele werden, meinte der KGG-Anwalt.

    Birgit Rust und ihrer Mandantin aber war das Angebot zu gering, es solle schließlich um eine soziale Absicherung gehen. Man würde bei der Dauer der Betriebszugehörigkeit und somit der Höhe der Altersversorgung auch Abstriche in Kauf nehmen. Aber bei einer Geldzahlung könne man erst ab 240.000 Euro überhaupt erst anfangen, darüber nachzudenken. Da das den Kraftwerks-Vertretern zu viel war, schlug die Richterin 183.000 Euro als Mitte zwischen den Summen und als „Entschädigung für zu entgehende Einnahmen“ vor. Die Kosten für die Gerichtsprozesse würde man zu einem Drittel auf die Klägerin und zu zwei Dritteln auf die Seite der Beklagten aufteilen.

    Die Richterin spricht von einem „schmalen Grat“

    Wie viele Personen Ansprüche geltend machen könnten, sollte die Frau gewinnen, ist unklar. Verdi hat darüber genauso wenig einen Überblick wie der Betriebsrat. Unsere Redaktion wollte über den Fall auch mit Gabriele Strehlau sprechen, der kaufmännischen Geschäftsführerin in Gundremmingen und Chefin der RWE-Nuklear-Sparte (lesen Sie hier ein Porträt über sie). Der Konzern will sich aber nicht zum laufenden Verfahren äußern, ebenso wenig die Firma Stork. Die Beschäftigung der 55-Jährigen liege zu lange zurück, um dazu noch etwas sagen zu können, heißt es bei Kalka. Der Ehemann der Frau war übrigens auch im Kraftwerk tätig, zunächst ebenfalls über eine Fremdfirma. Er habe jedoch nach wenigen Jahren zur Betreiberfirma wechseln können, sagt er.

    Bis Mitte März haben beide Seiten nun Zeit, sich darüber Gedanken zu machen, ob ein solcher Vergleich infrage kommen könnte. Falls nicht, wird das Gericht wohl im April Zeugen hören und dann selbst eine Entscheidung treffen. Die Vorsitzende Richterin sprach bereits von einem „schmalen Grat“, auf dem sich die Kraftwerksbetreiber bewegten.

    Lesen Sie hier, wie man ein AKW zurückbaut und in seine Einzelteile zerlegt.

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