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Günzburg: Wahl: Erste Frist läuft diese Woche ab

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Wahl: Erste Frist läuft diese Woche ab

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    Am 15. März stimmen die Wahlberechtigten im Landkreis bei den Kommunalwahlen ab. Für einige Kandidaten fällt bereits diese Woche die Entscheidung, ob sie überhaupt auf dem Stimmzettel stehen werden.
    Am 15. März stimmen die Wahlberechtigten im Landkreis bei den Kommunalwahlen ab. Für einige Kandidaten fällt bereits diese Woche die Entscheidung, ob sie überhaupt auf dem Stimmzettel stehen werden.

    Nur noch wenige Tage haben Parteien und Gruppierungen im Landkreis Zeit, um ihre Kandidaten für die Kommunalwahlen am 15. März aufzustellen: Bereits diese Woche endet die Frist für die Aufstellung von Wahlvorschlägen. Mit besonderer Spannung warten einige Kandidaten auf den 3. Februar. Warum, das erfahren Sie in unserem Fahrplan zur Kommunalwahl 2020.

    Das erste entscheidende Datum ist Donnerstag, 23. Januar: Um 18 Uhr endet die Frist für die Einreichung oder Zurücknahme von Wahlvorschlägen. Spätestens am Tag danach, dem 24. Januar, macht der Wahlleiter die eingereichten Wahlvorschläge bekannt. Ausnahme: Wurde bis zum Stichtag kein oder nur ein einziger Wahlvorschlag eingereicht, dürfen noch bis Donnerstag, 30. Januar, 18 Uhr, weitere Wahlvorschläge nachgereicht werden. Sollte an diesem Tag nur ein Wahlvorschlag für die Gemeinderats- oder Kreistagswahl vorliegen, dürften die betroffenen Gruppierungen und Parteien nachlegen: Sie haben dann bis 3. Februar, 18 Uhr, Zeit, ihre Liste auszuweiten. Vorausgesetzt, sie finden genügend Kandidaten, dürften sie dann doppelt so viele Bewerber auf die Liste setzen, wie es Mandate gibt.

    3. Februar ist für neue Listen und Gruppierungen entscheidend

    Für neue Listen und Gruppierungen, die bei der Kommunalwahl antreten möchten, ist Montag, 3. Februar, entscheidend: Um 12 Uhr endet der Zeitraum für die Eintragung in Unterstützungsliste, welche die neuen Bewerber zusätzlich benötigen – es sei denn, sie sind bei der letzten Landtagswahl oder der letzten Europawahl bereits angetreten und haben dort mindestens fünf Prozent der in Bayern insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen oder bei der letzten Bundestagswahl mindestens fünf Prozent der in

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    Die Zahl der erforderlichen Unterschriften auf den Unterstützungslisten ist dabei nach Anzahl der Einwohner gestaffelt. Der Stichtag für diese Berechnungsgrenze ist der 31. März 2019. Für die Kreistagswahlen im Landkreis Günzburg mit etwa 126 000 Einwohnern benötigt eine neue Liste mindestens 385 Unterschriften. Darum bemüht sich derzeit die Junge Union.

    „Die Partei“ möchte mit einer eigenen Liste für den Burgauer Stadtrat antreten und sammelt dafür Unterschriften - in Günzburg will man hingegen den Oberbürgermeister stellen. Weil

    Ablehnungen sind möglich

    Einen Überblick, wie viele Unterschriften für die jeweiligen Listen schon vorliegen, hat das Landratsamt nicht. Denn die Gemeinde- und Stadtverwaltungen dürfen Zwischenstände während der Eintragungsfrist nur an die jeweiligen Listenverantwortlichen weitergeben.

    Auch Wahlvorschläge, bei denen der Wahlleiter Mängel festgestellt hat, bekommen bis zum 3. Februar ihre letzte Chance. Sie können bis dahin die angemahnten Mängel beseitigen – oder, falls das nicht geht, einen neuen Wahlvorschlag einreichen. Einen Tag später, genau 40 Tage vor der Wahl, entscheidet der Wahlausschuss dann, ob die eingereichten Vorschläge gültig sind.

    Ein Grund für die Ablehnung wäre beispielsweise, wenn die Ladung zur Nominierungsversammlung nicht ordnungsgemäß war. Auch eine ungenügende Anzahl von Unterschriften auf der Unterstützungsliste führt zur Ablehnung.

    Wie viele Wahlberechtigte es im Landkreis geben wird, steht erst einige Tage später fest. „Wir rechnen mit etwa 100 000 Wahlberechtigten“, sagt Monika Brehm die stellvertretende Kreiswahlleiterin am Landratsamt Günzburg. So viele Stimmzettel sind bereits für den Druck in Auftrag gegeben worden.

    Auch EU-Bürger können wählen

    Alle Wahlberechtigten, die 35 Tage vor der Wahl den „Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen“ in einer Gemeinde haben, müssen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden. Zudem sind an der Kommunalwahl alle EU-Bürger wahlberechtigt, die über 18 Jahre alt sind und sich seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen aufhalten.

    Frühestens ab dem 10. Februar können die Städte und Gemeinden die Wahlbenachrichtigungen verschicken – also die Unterlagen, mit denen die Wähler dann entweder Briefwahl beantragen oder am Wahltag im Wahllokal zur Stimmabgabe erscheinen.

    Zu diesem Zeitpunkt steht allerdings noch nicht endgültig fest, wer am 15. März auf dem Wahlzettel stehen wird: Denn erst am 13. Februar endet die Frist für Anträge an den Beschwerdeausschuss. Dieser muss bis spätestens 17. Februar über die Gültigkeit von Wahlvorschlägen entscheiden – damit der Wahlleiter wie vorgeschrieben am 18. Februar die zugelassenen Wahlvorschläge bekannt machen kann. Spätestens an diesem Tag müssen dann die Stimmzettel in Druck gehen.

    Bis 4. März haben die Gemeinden dann Zeit, die Wahlvorstände zu bilden. Ein wichtiges Datum für die Wähler liegt zwei Tage vor dem Termin der Kommunalwahlen: Ende der regulären Antragsfrist für Wahlscheine ist am Freitag, 13. März, um 15 Uhr. Einzige Ausnahme: In bestimmten Fällen, zum Beispiel bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, können Wahlscheine noch bis zum Wahltag, Sonntag, 15. März, 15 Uhr, beantragt werden. Um 18 Uhr schließen die Abstimmungslokale – und dann beginnt das Auszählen.

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