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Günzburg: Vorbestrafter Mann bestellte 1,2 Kilogramm Drogen im Darknet

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Vorbestrafter Mann bestellte 1,2 Kilogramm Drogen im Darknet

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    Mehr als 1,2 Kilo Amphetamine hatte sich ein 38-Jähriger Mann aus dem nördlichen Landkreis Günzburg im Darknet bestellt.
    Mehr als 1,2 Kilo Amphetamine hatte sich ein 38-Jähriger Mann aus dem nördlichen Landkreis Günzburg im Darknet bestellt.

    Die Sucht nach Rauschgift hat für einen 38-Jährigen empfindliche Folgen. Der Mann hatte sich mehr als 1,2 Kilogramm Amphetamine und Modedrogen im Darknet besorgt und mit virtuellen Bitcoins bezahlt. Die Ermittler kamen ihm über den Verkäufer auf die Spur. Der Angeklagte war schon mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt geraten und stand zudem unter offener Bewährung. Damit war klar, in welche Richtung das Urteil gehen muss.

    Vergeblich Freispruch beantragt

    Vergeblich hatte Verteidiger Alexander Grob (Günzburg) am Ende der zwei Verhandlungstage Freispruch für seinen Mandanten beantragt, weil er die Beweislage für höchst zweifelhaft hielt. Der aus einer Stadt im nördlichen Landkreis stammende Angeklagte hat sich im Darknet, dem verborgenen Teil des Internets, neunmal mit Betäubungsmitteln versorgt, so die Staatsanwaltschaft. Die Pakete mit 100 bis 250 Gramm Amphetaminen und der Partydroge Ecstasy gingen zum Teil an die Privatadresse und an den Firmensitz des Selbstständigen – allerdings mit anderen Namen, um die Bestellungen zu verschleiern.

    Auf die Spur des Mannes waren die Ermittler über den Drogen-Verkäufer aus Franken gekommen, der mittlerweile zu einer längeren Haftstrafe verurteilt ist. Der Dealer führte in seinem Smartphone eine penible Buchhaltung mit Fotos der Versandpost, wie ein Kripo-Beamter der Dienststelle in Ansbach als Zeuge berichtete. Die Lieferungen in den Jahren 2016 und 2017 summierten sich auf mehr als 1,2 Kilogramm. Teilweise wurden den Päckchen sogar Extramengen für gute „Geschäftskunden“ beigelegt.

    Urlaubsbilder und Pornofilme auf dem Computer

    Im Darknet wurde der Anbieter wie im offenen Internet bewertet: „Schneller Versand“, „gute Qualität“, lauteten diese Angaben nach Aussage des Ermittlers. Mit seiner kleinen Tochter auf dem Arm wirkte der Dealer als Zeuge wie ein harmloser Familienvater: Er bestätigte den Drogenversand. Wohnungsdurchsuchungen beim Angeklagten ergaben auf einem Computer lediglich Urlaubsbilder und Pornofilme, aber keine konkreten Hinweise auf die Rauschgift-Delikte.

    Eine frühere Freundin des 38-Jährigen gab an, dass sie mal ein an sie adressiertes Paket mit weißem Pulver angenommen habe. Sie vermutete, dass der Angeklagte Drogen konsumierte, der habe es jedoch immer abgestritten. Die Beziehung endete chaotisch: Der Mann war mehrfach gewalttätig gegenüber der fünf Jahre jüngeren Frau und hatte dafür eine zehnmonatige Freiheitsstrafe bekommen. Ein Mitarbeiter aus der Firma des Angeklagten hatte sich ebenfalls Rauschgift an die Firmenadresse schicken lassen. An verschiedenen Stellen im Familienunternehmen waren bei Durchsuchungen Drogenverstecke entdeckt worden, die jedoch dem Angeklagten zugeordnet wurden.

    Vor dem Günzburger Amtsgericht wurde ein 38-Jähriger wegen Drogenbesitzes verurteilt.
    Vor dem Günzburger Amtsgericht wurde ein 38-Jähriger wegen Drogenbesitzes verurteilt. Foto: Bernhard Weizenegger

    Die Annahme von Verteidiger Grob, der Mitarbeiter könne die Bestellungen im Darknet veranlasst haben, wurden von der Kripo nicht bestätigt. Nach einer längeren Pause wegen erhöhter Kohlendioxidwerte im Gerichtssaal wurden vom Anwalt keine Erklärungen abgegeben. Der psychiatrische Sachverständige stellte in seinem Gutachten fest, dass durch den früheren Drogenkonsum des Angeklagten keine verminderte Schuldfähigkeit vorliege und eine Entziehungsunterbringung nicht notwendig sei.

    Als folgenreicher erwiesen sich Gesetzesverstöße: Der 38-Jährige ist bereits wegen Drogendelikten vorbestraft, zuletzt 2017 mit einer Bewährung. Genug Gründe für die Staatsanwältin, im aktuellen Verfahren eine Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten ohne Bewährung zu fordern. Der Angeklagte habe die Bestellungen aufgegeben und die Drogen angenommen. Den Tatnachweis sah Verteidiger Grob als nicht erbracht. Wegen vieler Zweifel und der fragwürdigen Rolle eines Zeugen beantragte er Freispruch für seinen Mandanten. Damit kam er bei Richter Martin Kramer nicht durch. Der 38-Jährige soll nun fast zwei Jahre hinter Gitter. Nur der Angeklagte habe als Verbindungsmann zum Drogendealer Zugriff auf die Lieferungen an die Privat- und Firmenadresse gehabt.

    Anwalt und Mandant wollen Rechtsmittel einlegen

    In der Strafzumessung von einem Jahr und drei Monaten wurde das Urteil des Amtsgerichts Günzburg von 2017 zu einer neuen Gesamtstrafe einbezogen. Darunter fällt der Teil der Drogendelikte bis zu diesem Tatzeitraum. Weitere acht Monate bekam der Angeklagte für die darauf folgenden Fälle, insgesamt also ein Jahr und elf Monate. Eine positive Sozialprognose und damit Bewährung sei wegen der hohen Rückfallgeschwindigkeit nicht möglich. Nach der Verhandlung kündigten Rechtsanwalt Grob und sein Mandant gegenüber unserer Zeitung an, dass sie Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen wollen und damit eine Neuauflage beim Landgericht Memmingen zu erwarten ist.

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