Zwei gestorbene Labrador-Rüden und eine Treibjagd im Donau-Auwald: Wegen dieser Vorfälle ist eine Günzburgerin juristisch gegen Jäger vorgegangen und klagte auf Schadensersatz und Unterlassung. Damit hat sie in dem schon jahrelangen juristischen Streit jedoch keinen Erfolg: Das Memminger Landgericht wies die Klage jetzt ab, weil es die Beweise als nicht stichhaltig einstufte.
Günzburg