Der geplante Bau eines Mehrfamilienhauses mit 13 Wohneinheiten an der Weißenhorner Straße in Günzburg südlich des Sparkassengebäudes hat vergangene Woche zu lebhaften Diskussionen im
Auf Nachfrage unserer Zeitung bestätigte Jauernig nun, dass er am Montagabend in nichtöffentlicher Sitzung dem Stadtrat mitgeteilt habe, dass er den knappen Beschluss des Bauausschusses so nicht umsetzen werde. Er beruft sich dabei auf den Paragrafen 59 der Gemeindeordnung. Darin heißt es: „Hält der Erste Bürgermeister Entscheidungen des Gemeinderats oder seiner Ausschüsse für rechtswidrig, so hat er sie zu beanstanden, ihren Vollzug auszusetzen und, soweit erforderlich, die Entscheidung der Rechtsaufsichtsbehörde herbeizuführen.“
Der Günzburger OB sieht einen Verstoß gegen das Baugesetzbuch
Bereits in der Sitzung des Bau- und Umweltausschuss hat Jauernig mehrfach darauf hingewiesen, dass das Bauvorhaben an der Weißenhorner Straße aus seiner Sicht nicht genehmigungsfähig sei, da es aufgrund des Maßes der baulichen Nutzung und der überbaubaren Grundstücksfläche nicht mit der näheren Umgebung in Einklang zu bringen wäre – und damit gegen Paragraf 34 des Baugesetzbuches verstoße.
13 Wohnungen sollen in dem Mehrfamilienhaus auf einem über 1000 Quadratmeter großen Grundstück entstehen – vier im Erdgeschoss, sechs im ersten und drei im zweiten Stock. Die Nachbarschaft hingegen ist durch größtenteils kleine Siedlerhäuser geprägt. Aus Sicht von Jauernig sei der vergangene Woche vom Bau- und Umweltausschuss getroffene Beschluss, wie von ihm und Stadtrat Thomas Ermer (CSU) bereits angemerkt, nicht rechtskonform. Nach Paragraf 34 Baugesetzbuch könne und werde er keine Baugenehmigung erteilen, erklärte Jauernig.
Nun soll nach einer Lösung gesucht werden
Der Investor und das Bauamt wurden nach Aussage des Oberbürgermeisters deshalb am Dienstagvormittag aufgefordert, nach einer genehmigungsfähigen und rechtskonformen Lösung zu suchen. Dies könne laut Jauernig gelingen, wenn der Investor bereit sei, die Planung abzuspecken und das Bauvorhaben an die Umgebung auszurichten. Alternativ, so Jauernig, gebe es die Möglichkeit, Baurecht über ein Bebauungsplanverfahren zu entwickeln.
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