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Günzburg: Überraschende Wende im Streit um geplantes Mehrfamilienhaus in Günzburg

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Überraschende Wende im Streit um geplantes Mehrfamilienhaus in Günzburg

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    Die Luftaufnahme zeigt das Grundstück für das umstrittene Wohnbauprojekt für 13 Wohnungen an der Weißenhorner Straße in Günzburg.
    Die Luftaufnahme zeigt das Grundstück für das umstrittene Wohnbauprojekt für 13 Wohnungen an der Weißenhorner Straße in Günzburg. Foto: Bernhard Weizenegger

    Der geplante Bau eines Mehrfamilienhauses mit 13 Wohneinheiten an der Weißenhorner Straße in Günzburg südlich des Sparkassengebäudes hat vergangene Woche zu lebhaften Diskussionen im

    Auf Nachfrage unserer Zeitung bestätigte Jauernig nun, dass er am Montagabend in nichtöffentlicher Sitzung dem Stadtrat mitgeteilt habe, dass er den knappen Beschluss des Bauausschusses so nicht umsetzen werde. Er beruft sich dabei auf den Paragrafen 59 der Gemeindeordnung. Darin heißt es: „Hält der Erste Bürgermeister Entscheidungen des Gemeinderats oder seiner Ausschüsse für rechtswidrig, so hat er sie zu beanstanden, ihren Vollzug auszusetzen und, soweit erforderlich, die Entscheidung der Rechtsaufsichtsbehörde herbeizuführen.“

    Der Günzburger OB sieht einen Verstoß gegen das Baugesetzbuch

    Bereits in der Sitzung des Bau- und Umweltausschuss hat Jauernig mehrfach darauf hingewiesen, dass das Bauvorhaben an der Weißenhorner Straße aus seiner Sicht nicht genehmigungsfähig sei, da es aufgrund des Maßes der baulichen Nutzung und der überbaubaren Grundstücksfläche nicht mit der näheren Umgebung in Einklang zu bringen wäre – und damit gegen Paragraf 34 des Baugesetzbuches verstoße.

    Auf diesem Gelände neben der Weißenhorner Straße sollen 13 Wohnungen entstehen – zu viele, findet Oberbürgermeister Gerhard Jauernig.
    Auf diesem Gelände neben der Weißenhorner Straße sollen 13 Wohnungen entstehen – zu viele, findet Oberbürgermeister Gerhard Jauernig. Foto: Michael Lindner

    13 Wohnungen sollen in dem Mehrfamilienhaus auf einem über 1000 Quadratmeter großen Grundstück entstehen – vier im Erdgeschoss, sechs im ersten und drei im zweiten Stock. Die Nachbarschaft hingegen ist durch größtenteils kleine Siedlerhäuser geprägt. Aus Sicht von Jauernig sei der vergangene Woche vom Bau- und Umweltausschuss getroffene Beschluss, wie von ihm und Stadtrat Thomas Ermer (CSU) bereits angemerkt, nicht rechtskonform. Nach Paragraf 34 Baugesetzbuch könne und werde er keine Baugenehmigung erteilen, erklärte Jauernig.

    Nun soll nach einer Lösung gesucht werden

    Der Investor und das Bauamt wurden nach Aussage des Oberbürgermeisters deshalb am Dienstagvormittag aufgefordert, nach einer genehmigungsfähigen und rechtskonformen Lösung zu suchen. Dies könne laut Jauernig gelingen, wenn der Investor bereit sei, die Planung abzuspecken und das Bauvorhaben an die Umgebung auszurichten. Alternativ, so Jauernig, gebe es die Möglichkeit, Baurecht über ein Bebauungsplanverfahren zu entwickeln.

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