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Günzburg: Prozess: Wohin führt der Weg des Drogentrios, das mit 10 Kilo Marihuana erwischt wurde?

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Prozess: Wohin führt der Weg des Drogentrios, das mit 10 Kilo Marihuana erwischt wurde?

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    Dass das Berliner Drogentrio, das im Raum Günzburg erwischt wurde, hinter Gitter muss, ist so gut wie sicher. Doch statt Gefängnis könnte der Weg auch in eine Entziehungsanstalt führen.
    Dass das Berliner Drogentrio, das im Raum Günzburg erwischt wurde, hinter Gitter muss, ist so gut wie sicher. Doch statt Gefängnis könnte der Weg auch in eine Entziehungsanstalt führen. Foto: Alexander Kaya

    Wer Geschäfte mit Drogen macht, der konsumiert sie meist auch selbst. Die drei Männer, die vor einem Jahr mit zehn Kilogramm Marihuana im Raum Günzburg erwischt wurden, sind da keine Ausnahme. Im Prozess am Landgericht Memmingen wird ihre gesamte Drogenhistorie offengelegt. Denn die kann sich auch auf die Bestrafung auswirken.

    Der Sachverhalt an sich ist unstrittig, schließlich wurden die Männer von der Polizei auf frischer Tat in einer Ferienwohnung nahe Günzburg beim Verpacken der Drogen erwischt. Chatprotokolle belegen zudem, dass der Deal von den Angeklagten Wolfgang W. und Kevin U. von langer Hand geplant war. Hinzu kommt die hohe Rückfallgeschwindigkeit. Beide Männer waren erst einige Monate vor der Tat nach langen Haftstrafen aus dem Gefängnis entlassen worden. Jetzt stehen ihnen erneut lange Haftstrafen bevor. U. droht sogar die anschließende Sicherungsverwahrung.

    Günzburg: Angeklagter war schon jahrelang im Gefängnis

    Wie ein Blick ins lange Vorstrafenregister des 31-Jährigen zeigt, hat er weite Teile seines Erwachsenenlebens hinter Gittern verbracht. Von Diebstahl, über Gewalt- und Drogendelikte bis hin zu räuberischer Erpressung finden sich jede Menge Straftaten in der Akte des Berliners. Erst im Juli 2019 war er aus einer mehrjährigen Haft entlassen worden. Zuvor war U. bereits einmal aus dem offenen Vollzug und einmal aus der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt geflohen und hatte auf der Flucht weitere Straftaten begangen.

    Dr. Andreas Küthmann, Direktor des BKH in Memmingen, bescheinigt dem Angeklagten dissoziale Persönlichkeitszüge, die es ihm schwer machten, nach sozialen Normen zu leben. Dr. Frank Wendt, Psychiater an der Charité in Berlin, hatte U. bei früheren Gerichtsverhandlungen begutachtet und pflichtet seinem Memminger Kollegen bei: „Er lebt im Moment. Ob etwas legal ist oder nicht, ist bei seinen Handlungen erst einmal zweitrangig.“ Die beiden Experten sehen für U. ein hohes Risiko für weitere Straftaten, vor allem im Drogenbereich. Sie stufen U. zwar nicht als abhängig ein, doch Drogen wie Cannabis, Kokain, Amphetamine und Medikamente wie Diazepam und Tilidin seien im Umfeld des 31-Jährigen schon seit Langem allgegenwärtig. Dass eine Behandlung in einer Entziehungsanstalt Wirkung zeigt, bezweifelt Küthmann dennoch, angesichts des Scheiterns früherer Versuche einer solchen Therapie.

    Zwei Angeklagte könnten in einer Entziehungsanstalt landen

    Anders verhält es sich bei den anderen beiden Angeklagten. Gabriel M., der für die beiden Hauptangeklagten den Fahrer gemacht hatte, ist laut Küthmann dem Alkohol und anderen Drogen zugeneigt. Da es bisher aber keine Therapie gegeben hat, empfiehlt der Sachverständige die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Ähnliches gilt für Wolfgang W. Er hat laut Küthmann von allen drei Angeklagten die ausgeprägteste Drogenhistorie, konsumierte bereits seit seiner Jugend Alkohol, Cannabis, Ecstasy, Kokain, LSD, Pilze, Amphetamin und Crystal Meth; später auch Heroin und Opioide. Auch er zeigt dissoziale Persönlichkeitszüge, die Gefahr eines Rückfalls sei laut Küthmann durchaus vorhanden. Der Psychiater empfiehlt für W. daher eine zweijährige Unterbringung in einer Entziehungsanstalt.

    Die Kammer am Landgericht Memmingen muss nun entscheiden, ob sie diesen Empfehlungen folgt. Zum Ende der jüngsten Sitzung hatte der Vorsitzende Richter Christian Liebhart aber bereits angekündigt, dass die Kammer die Schwere der begangenen Tat nicht als ausreichend für eine Sicherungsverwahrung betrachte. Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung werden am 20. Oktober gehalten. Dann fällt auch das Urteil.

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