Ein Zusammenstoß mit dem Gegenverkehr: Zu so hoch brisanten Folgen wäre es Ende Juni vergangenen Jahres fast durch das Fahrmanöver eines 58-Jährigen gekommen. Der Mann am Steuer eines hoch motorisierten Sportwagens behinderte laut Anklage eine Frau beim Überholen. Wegen Straßenverkehrsgefährdung stand der 58-Jährige jetzt vor dem Günzburger Amtsgericht.
Statt eines Urteils wurde das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage nun eingestellt. Die kritische Szene hatte sich nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft am Abend des 30. Juni auf der Staats- beziehungsweise Landesstraße 1168 zwischen Günzburg und dem baden-württembergischen Niederstotzingen abgespielt. Dort war der damals 57-Jährige mit seinem PS-starken Ford Mustang unterwegs, dahinter folgte ein weiteres Fahrzeug. Da beide mit circa 70 bis 75 Stundenkilometer rollten, setzte die Fahrerin des dritten Wagens, eines Vans, zum Überholen auf der fast schnurgerade verlaufenden Straße an. Als sie auf gleicher Höhe war, habe der Mann im Mustang plötzlich auf etwa 120 Stundenkilometer beschleunigt.
Staatsanwältin zum Angeklagten: "Haben Sie schon mal einen Sehtest machen lassen?"
Erst als ein Fahrzeug entgegenkam und die Überholende mehrfach hupte, habe der Angeklagte die Frau einscheren lassen. An den Vorfall könne er sich konkret nicht erinnern, sagte Verteidiger Thomas Dick (Gundelfingen) für seinen Mandanten. Dieser sei jedenfalls kein aggressiver Fahrer. Nach Ende der dort geltenden Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 Stundenkilometer habe er den Mustang beschleunigt: „Bei dem Auto geht es schnell auf 100 Stundenkilometer“, sagte der Anwalt. Jedenfalls habe sich sein Mandant mit dem überholenden Van kein Rennen liefern wollen.
An einer Baustellen-Ampel in Niederstotzingen kam es zur nächsten Begegnung: Die Frau, eine 36-jährige Polizistin aus Baden-Württemberg, stieg aus und klopfte bei dem Mann an die Scheibe. Auch davon will der Angeklagte nichts bemerkt haben, wie er aussagte. „Haben Sie schon mal einen Sehtest machen lassen“, fragte die Staatsanwältin, die diese Einlassung des Mannes als ziemlich eigenartig einschätzte. Die Polizistin erstattete Anzeige bei den Kollegen der Günzburger Inspektion, als Fahrer wurde der Mann aus Giengen ermittelt.
Verteidiger kritisiert fehlende Vernehmung durch die Polizei
Vor Gericht bestätigte sie den damaligen Vorfall, der einige Sekunden gedauert habe. Ein Einscheren hinter dem Mustang sei wegen des zweiten folgenden Autos nicht gefahrlos möglich gewesen, sagte die Frau auf Nachfrage des Anwalts. Dass der Angeklagte sie nicht bemerkt habe, als sie an die Scheibe klopfte, könne sie nicht nachvollziehen: „Der starrte nur nach vorn.“ Weder die Fahrerin des dritten Autos noch der des entgegenkommenden Wagens konnten trotz Zeugenaufrufs ermittelt werden.
Kritisch sah Verteidiger Dick, dass die Polizei keine Vernehmung der Zeugin durchgeführt habe und das unklar sei, auf welchen Abschnitten der Staatsstraße ein Tempolimit gelte. Das Verkehrssünderregister weist für den Angeklagten eine Eintragung wegen zu geringen Sicherheitsabstandes aus. Dem Vorschlag des Anwalts, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen, weil sonst weitere umfangreiche Nachermittlungen notwendig seien, folgte die Richterin mit Zustimmung der Staatsanwältin. Statt 3000 Euro wie im ursprünglichen Strafbefehl muss der 58-Jährige jetzt nur 1500 Euro ans Günzburger Tierheim zahlen, ein im Strafbefehl verhängtes Fahrverbot ist mit der Einstellung zudem hinfällig.
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