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Günzburg: Nach Flucht: BKH soll keine Bedrohung für Bevölkerung sein

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Nach Flucht: BKH soll keine Bedrohung für Bevölkerung sein

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    Trotz großer Sicherheitsvorkehrungen und Videoüberwachung sind zwei Insassen aus der Günzburger Forensik entwichen.
    Trotz großer Sicherheitsvorkehrungen und Videoüberwachung sind zwei Insassen aus der Günzburger Forensik entwichen. Foto: Bernhard Weizenegger

    Von den zwei Männern, die am Montag vor zwei Wochen aus dem Bezirkskrankenhaus in Günzburg geflohen sind, gibt es weiterhin keine Spur. Wie Johanna Graf, Sprecherin des Polizeipräsidiums Schwaben Süd-West, auf Anfrage mitteilt, laufen die Ermittlungen der Kriminalpolizei Neu-Ulm weiter. Anhaltspunkte, wo sich die Männer aufhalten könnten, gibt es derzeit nicht. Die zwei Geflohenen werden laut der Sprecherin jetzt auch mit einem europäischen Haftbefehl gesucht. In der Klinik für Forensische Psychiatrie in

    Wie berichtet, hatten die beiden Patienten, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten waren und wegen Suchterkrankungen in der Forensik in Günzburg behandelt wurden, eine Klinikangestellte bedroht, ein weiterer Mitarbeiter hatte daraufhin die Türe entriegelt und die Männer flüchteten. Trotz einer Großfahndung gelang es den Männern, unterzutauchen. Mehrfach waren Hinweise aus der Bevölkerung eingegangen, dass die Männer unter anderem in Jettingen-Scheppach, später in Günzburg und bei Leipheim gesichtet worden seien. Gefunden wurden die beiden 23- und 28-Jährigen aber bis heute nicht. Ob sie sich immer noch im Großraum Günzburg aufhalten oder vielleicht längst die Region verlassen haben, kann die Polizeisprecherin nicht sagen. Inzwischen werde nicht mehr nur deutschlandweit nach den beiden Flüchtigen gesucht, die Polizei hat dafür auch einen europäischen Haftbefehl erwirkt.

    In der Forensik wird an Sicherheitsvorkehrungen gearbeitet

    In der Klinik für Forensische Psychiatrie in Günzburg, wo die zwei Männer wegen ihrer Suchterkrankungen im Maßregelvollzug behandelt worden waren, wird nach dem Vorfall weiter an neuen Sicherheitsvorkehrungen gearbeitet. Wie Thomas Düll, Vorstandsvorsitzender der Bezirkskliniken in Schwaben, auf Nachfrage sagt, werden derzeit alle sicherheitsrelevanten Abläufe aufgearbeitet, geprüft und hinterfragt.

    Eine Hauptveränderung sei insofern eingetreten, dass es nachts in bestimmten Gebäudebereichen keine 1:1-Konfrontationen mehr zwischen Patient und Mitarbeiter gebe. Weitere Details könne er jedoch nicht in der Öffentlichkeit preisgeben. Die Flucht der zwei Männer aus der Klinik, der ersten seit Inbetriebnahme des Neubaus im Jahr 2013, sei ein großer Ansporn, „dass so etwas nicht mehr vorkommt“, betont Düll.

    Er muss sich seit zwei Wochen immer wieder die Frage gefallen lassen, wie es angesichts hoher Sicherheitsstandards überhaupt dazu kommen konnte, dass sich zwei Männer durch die Bedrohung einer Mitarbeiterin ihren Weg nach draußen erpressen konnten. „Eine Sicherheitsgarantie hat es nie gegeben und wird es nicht geben“, betont Düll. So lange hier Menschen arbeiten, könne eine Geiselnahme nie ausgeschlossen werden. Seine Mitarbeiter hätten in der Situation alles richtig gemacht.

    Mitarbeiterin, die bedroht wurde, ist wieder zurück im Dienst

    Er sei froh, dass die Angestellte, die bedroht worden war, wohlbehalten und schon wieder im Dienst zurück sei. Im Extremfall werde es immer eine Abwägungssache bleiben, ob Leben und Gesundheit einer Geisel entscheidend seien oder eine Fluchtvereitelung. Genauso wenig könne verhindert werden, dass Klinikinsassen sich aus Alltagsgegenständen eine „Waffe“ bauen. Wer kriminelle Energie habe, dem falle immer etwas ein. Für Außenstehende sei es jetzt leicht, mehr Verbote zu fordern. „Die Frage ist, ob das praxistauglich ist.“

    Dass in der Bevölkerung die Sorge groß ist, dass es irgendwann wieder zu einer Flucht von Insassen kommen könnte, kann Düll verstehen. „Wir nehmen die Ängste ernst und wollen auf keinen Fall, dass die Klinik eine Bedrohung für die Bevölkerung darstellt.“ Nicht nachvollziehen kann er jedoch die Panikmache, die von einigen in sozialen Netzwerken betrieben werde. Die Patienten seien keine Schwerverbrecher, sie hätten ein Recht auf eine zweite Chance. „Wir müssen uns um sie kümmern, das ist unser Auftrag.“

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