Grundsätzlich können Erziehungsberechtigte und volljährige Schülerinnen und Schüler bei den weiterführenden Schulen selbst aussuchen, welche sie besuchen wollen. Diese Wahlfreiheit wird aber in der Praxis beschränkt. Denn für die Beförderungskosten zahlen die Landkreise nur die Fahrt zur nächstgelegenen Schule. Dabei muss die Lehranstalt tatsächlich nicht immer entfernungsmäßig die nächste zum Wohnort sein. Die günstigste Beförderung ist das Maß der Dinge.
Günzburg/München