Startseite
Icon Pfeil nach unten
Günzburg
Icon Pfeil nach unten

Günzburg: Messerstecher aus Tiefgarage in Günzburg bekommt milde Strafe

Günzburg

Messerstecher aus Tiefgarage in Günzburg bekommt milde Strafe

    • |
    Die Tiefgarage am Günzburger Forum ist zum Tatort eines Messerangriffs geworden.
    Die Tiefgarage am Günzburger Forum ist zum Tatort eines Messerangriffs geworden. Foto: Bernhard Weizenegger (Archiv)

    Ein Zweikampf sollte es sein, „eins gegen eins“, Mann gegen Mann, ausgetragen mit Fäusten. Der Tatort: eine Tiefgarage inmitten von Günzburg. Dann aber zückte einer der beiden Duellanten ein Messer und fügte seinem Kontrahenten Schnitt- und Stichverletzungen im Gesicht, am Hals und am Handrücken zu. Die Anklage vor dem Schöffengericht Memmingen lautet dementsprechend: gefährliche Körperverletzung. Zunächst mussten die Richter jedoch klären, wie es zu dem verabredeten Faustkampf gekommen war und was ein Messer dabei zu suchen hatte.

    Verständigung für den Günzburger Messerstecher im Fall eines Geständnisses

    Mehr als zweieinhalb Jahre nach dem Ereignis sitzt der 26-Jährige neben seinem Rechtsanwalt Felix Dimpfle auf der Anklagebank. Nicht nur sein Äußeres – Kurzhaarschnitt, weißes Hemd – lässt darauf schließen, dass sich im Leben des Angeklagten inzwischen einiges verändert hat. Er ist mittlerweile verheiratet und seit April Vater eines kleinen Kindes. Und er ist dabei, eine Ausbildung zum Speditionskaufmann abzuschließen. Sein Verteidiger hat schon im Vorfeld des Prozesses bei Richter Nicolai Braun, dem Vorsitzenden des Schöffengerichts, vorgefühlt, ob eine Bewährungsstrafe in Betracht kommt. Gleich nachdem Staatsanwältin Patricia Fink die Anklage verlesen hat, kommt es zu einer „Verständigung“.

    Hinter geschlossenen Türen einigt man sich für den Fall eines vollumfänglichen und nachvollziehbaren Geständnisses auf einen Strafrahmen zwischen einem Jahr und acht Monaten und zwei Jahren Freiheitsstrafe.

    Geschädigter hat der Polizei zunächst eine andere Geschichte erzählt

    Der Sachverhalt ist inzwischen von der Kriminalpolizei Neu-Ulm „akribisch ermittelt“, wie Richter Braun später im Urteil bestätigt. Zunächst sei man von einem versuchten Tötungsdelikt ausgegangen, erklärt der Sachbearbeiter der Kripo dem Gericht. Denn der Geschädigte, inzwischen 24 Jahre alt, hatte, nachdem er von einem Freund in die Notaufnahme des Günzburger Krankenhauses eingeliefert worden war, zunächst keine Angaben gemacht, wie er zu den Verletzungen gekommen war. Bei den ersten Vernehmungen durch die Polizei gab er dann an, er sei von Unbekannten überfallen und mit einer Eisenstange traktiert worden, als er gerade beim Joggen gewesen sei. Erst die weiteren Ermittlungen ergaben, was passiert war.

    Täter und Opfer kannten sich und hatten sich am Tattag zufällig am Bahnhof in Günzburg getroffen. In einem Gespräch ging es um ein Gerücht, wonach der 26-Jährige mit Drogen handeln sollte. Der wollte nun wissen, wer denn das verbreite, bekam aber von dem 24-Jährigen keine zufriedenstellende Antwort. Also ergab sich ein Streit und schließlich eine Schlägerei, die in einem Hinterhof fortgesetzt wurde. Offenbar zog der Jüngere dabei den Kürzeren.

    Späteres Opfer forderte einen Faustkampf in der Tiefgarage in Günzburg

    Denn als die Kontrahenten längst wieder auseinandergegangen waren, wollte der später Geschädigte die Niederlage nicht auf sich sitzen lassen. Vielmehr beauftragte er seinen Kumpel, den 26-Jährigen noch einmal zum Forum in Günzburg zu bestellen. Dort sollte die Sache unter Männern geklärt werden. Über eine Stunde lang wurde erfolglos darüber diskutiert, wer denn nun recht habe. Dann gingen der Angeklagte und sein Gegner in die Tiefgarage, um den Faustkampf auszutragen.

    Der 26-Jährige aber hatte vorsichtshalber ein Messer mitgebracht. Das sei nicht in der Absicht mitgebracht worden, es tatsächlich einzusetzen, beteuert Rechtsanwalt Dimpfle. Es sei „vielmehr eine bedauernswerte spontane Entscheidung des Angeklagten“ gewesen. Als der sah, was er angerichtet hatte, rief er um Hilfe, schulterte den Verletzten, trug ihn nach oben und übergab ihn einem Freund des Geschädigten, der ihn schließlich ins Krankenhaus fuhr.

    Täter räumt alles ein und bekommt Bewährungsstrafe

    Rechtsanwalt Dimpfle erklärt im Namen seines Mandanten, dass der in der Anklageschrift dargelegte Sachverhalt vollumfänglich eingeräumt wird. Sein Mandant hatte sich längst bei dem Geschädigten entschuldigt. Der Verletzte, der von einer Polizeibeamtin im Zeugenstand als „amtsbekannt“ bezeichnet wird, leidet nach eigenen Angaben noch immer an den Nachwirkungen des Geschehens. Die Narben seien zwar verheilt und verursachten keine Schmerzen mehr, aber sie sehen alles andere als schön aus, erklärt er auf Fragen des Richters.

    Am Ende verurteilt das Schöffengericht den 26-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

    Lesen Sie dazu auch:

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden