Für einen 28-Jährigen hat es kostspielige Folgen, nicht zu seiner Berufungsverhandlung am Memminger Landgericht gekommen zu sein. Der junge Mann, derzeit ohne festen Wohnsitz, muss nun die im März vom Amtsgericht Günzburg verhängte Geldstrafe bezahlen, weil er als Organisator einer "Querdenker"-Demonstration gegen Auflagen verstoßen hatte. Außerdem könnte es für ihn noch teurer werden.
Günzburg/Memmingen