Vergeblich hat die Protokollführerin alle Beteiligten zu einer Verhandlung im Amtsgericht Günzburg aufgerufen: Gekommen waren nur zwei Zeuginnen, die Angeklagte selbst glänzte durch Abwesenheit. Die 35-Jährige sollte sich eigentlich wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten, die ihr Vierbeiner verursacht hatte. Der Schäferhund hatte nicht zum ersten Mal zugebissen, wie am Rande der
Günzburg