Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Diese Erfahrung musste ein 26-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis machen. Er hatte über einen Messengerdienst mehrere äußerst fragwürdige Bildmotive verschickt. Die Staatsanwaltschaft sah darin Volksverhetzung und das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, so die juristische Bedeutung. Die kostspielige Quittung: knapp 5000 Euro Geldstrafe vom Günzburger Amtsgericht.
Günzburg