So ein ganz normaler Verhandlungstag am Günzburger Amtsgericht kann überraschende Wendungen nehmen. Beim Schöffengerichtsverfahren gegen einen 22-jährigen Senegalesen fehlte zunächst ein geeigneter Dolmetscher und der jugendliche Hauptzeuge. Weil der seine Anschuldigungen wohl frei erfunden hatte, wurde der Angeklagte freigesprochen.
Günzburg