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Günzburg: Prozess: Wer zahlt für den Unterhalt der Butzengünz in Günzburg?

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Prozess: Wer zahlt für den Unterhalt der Butzengünz in Günzburg?

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    Welcher Flusskategorie ist die Butzengünz zuzurechnen und wer ist für die Gewässerpflege verantwortlich? Diese Fragen wurden vor dem Verwaltungsgericht Augsburg verhandelt.
    Welcher Flusskategorie ist die Butzengünz zuzurechnen und wer ist für die Gewässerpflege verantwortlich? Diese Fragen wurden vor dem Verwaltungsgericht Augsburg verhandelt. Foto: Bernhard Weizenegger

    Die Butzengünz ist ein kleines Gewässer, das von der Günz abzweigt und dann wieder hineinfließt. Es erstreckt sich vom Günzbuger Stadtberg bis zum Sportheim Wasserburg. Im Lauf der Jahrhunderte wechselte es auch ab und zu die Namen. Es ist zum Beispiel auf einer Karte aus dem Jahr 1613 als "kleine Günz" ausgewiesen. Seit zehn Jahren ist die Butzengünz Gegenstand einer Diskussion, die am Montag vor dem Verwaltungsgericht Augsburg ihren vorläufigen Höhepunkt erreichte. Es geht darum, wer für den Unterhalt dieses Gewässers zuständig ist. Konkret heißt das: Wer muss diesen Fluss zum Beispiel regelmäßig auch an schwierig zugänglichen Stellen ausbaggern und entschlammen, den Schlamm entsorgen oder für die Kosten von 10.000 Euro im Jahr aufkommen?

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