Mehrere Personen waren in ihren Wohnungen eingeschlossen gewesen. Die Feuerwehr hatte sie mit Steckleitern sowie der Drehleiter aus dem völlig verrauchten Haus aus dem Fenster oder vom Balkon retten müssen. „Das war knapp“, hatte am 15. Juni vergangenen Jahres Günzburgs Feuerwehrchef Christian Eisele gesagt, ein Großaufgebot an Einsatzkräften war damals zu der brennenden Asylbewerberunterkunft im Stadtteil Reisensburg alarmiert worden. Seit diesem Montag steht der mutmaßliche Verursacher in Memmingen vor dem Landgericht. Er ist der schweren Brandstiftung, der vorsätzlichen Körperverletzung und der Beleidigung angeklagt.
Der 1986 in Eritrea geborene Mann war noch am 15. Juni 2020 festgenommen worden. Momentan ist er nach Auskunft des Gerichts in der Psychiatrie in Günzburg untergebracht. Die Staatsanwaltschaft schildert den Hergang der mutmaßlichen Brandstiftung in der Anklageschrift so, dass er gegen 10 Uhr in dem von ihm im ersten Obergeschoss bewohnten Zimmer mehrere Gegenstände angezündet hat, damit ein Vollbrand entstand. Das Feuer griff auf den Flur und den Dachstuhl über, im Gebäude entstanden durch die Flammen und den Rauch erhebliche Schäden. Der Sachschaden wird mit 200.000 Euro angegeben. Gemeldet waren in der Unterkunft inklusive des Angeklagten 28 Bewohner, zum Zeitpunkt des Brandes waren auch Besucher dort.
Die Günzburger Feuerwehr musste zwei Menschen per Drehleiter retten
Ein Bewohner und seine Besucherin konnten ihr Zimmer nicht selbst verlassen und konnten gerade noch mit der Drehleiter gerettet werden. Ein anderer Mann sprang aus einem Fenster im ersten Obergeschoss und erlitt dadurch mehrere Frakturen. Ein weiterer Mann verletzte sich am Fuß, als er bei der Flucht vor den Flammen umknickte. Der Angeklagte habe all das zumindest billigend in Kauf genommen, so die Staatsanwaltschaft.
Beschuldigt wird er auch einer Beleidigung am 9. März 2020 gegenüber einer Mitarbeiterin des Jobcenters in Günzburg. Und am 21. April hatte er in der Küche der Unterkunft einen Mitbewohner ohne, so die Anklageschrift, rechtfertigenden Grund ins Gesicht geschlagen. Am Montag wurden zum Prozessauftakt nur die Personalien und Haftdaten geklärt sowie die Anklageschrift verlesen. Fortgesetzt werden soll die Verhandlung am 1. März um 9.30 Uhr im Landgericht in Memmingen.
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