Ein „Kuriosum“, so der Günzburger Amtsgerichtsdirektor Walter Henle, gab es am Dienstag am Amtsgericht. Bei der Eingangskontrolle schlug der Metalldetektor bei einem Mann an. Es stellte sich heraus, dass er einen Revolver mit sich führte, der ihm natürlich vom Personal abgenommen wurde. Dabei handelte es sich um eine geladene Gaswaffe. Diese könne sehr schwere Verletzungen hervorrufen, wenn sie direkt vor dem Gesicht eines Menschen abgefeuert werde, so Henle. Dass Schusswaffen mit ins Gericht gebracht werden sollten, habe man noch nie gehabt, so Henle. Gefunden würden sonst höchstens Taschenmesser, die Männer oft einfach gewohnheitsmäßig dabei hätten.
Günzburg