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Günzburg: Die Stimmen sind verstummt: Brandstifter darf Psychiatrie verlassen

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Die Stimmen sind verstummt: Brandstifter darf Psychiatrie verlassen

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    Die Scheune, die zum ehemaligen Gutshof auf dem BRK-Gelände in Günzburg gehört, stand beim Eintreffen der Einsatzkräfte in Vollbrand.
    Die Scheune, die zum ehemaligen Gutshof auf dem BRK-Gelände in Günzburg gehört, stand beim Eintreffen der Einsatzkräfte in Vollbrand. Foto: Mario Obeser (Archiv)

    Mit seinem letzten Wort vor dem Urteil hat es der Angeklagte am Landgericht Memmingen auf den Punkt gebracht: „Es tut mir leid, was ich getan habe. Ich bin normalerweise nicht so.“ Den zweiten Satz bestätigte auch das ärztliche Gutachten. Und deshalb urteilte Richterin Brigitte Grenzstein, dass der Mann, der im Juli vergangenen Jahres in Ulm einen Unternehmer überfallen und in Günzburg mehrere Brände gelegt und 700.000 Euro Schaden angerichtet hat, die geschlossene Psychiatrie am Bezirkskrankenhaus in Kaufbeuren verlassen darf.

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