Die Anklage war ein wenig schnell gestrickt, und so konnten einige der erhobenen Vorwürfe im Laufe der Verhandlung als gegenstandslos gewertet werden. Der schwere Vorwurf des Handels mit verbotenen Substanzen konnte nicht bewiesen werden. Und auch die inkriminierte Menge an qualitativ hochwertigem Marihuana war, das schätzte sowohl der Staatsanwalt als auch das Gericht, bei der Erhebung der Anklage zu hoch angesetzt worden. Dennoch blieb ein bewiesener strafrechtlich relevanter Tatvorwurf.
Günzburg